Gemeinderat Griesstätt

Bauprojekten zugestimmt

von Redaktion

Zwei Bauanträge und ein Antrag auf Vorbescheid standen bei der jüngsten Gemeinderatssitzung zur Entscheidung an. Jeweils positiv und einstimmig fielen die Beschlüsse hierzu aus.

Griesstätt – Ohne Diskussion wurde dabei nach kurzer Vorstellung des Vorhabens, einen Carport an das bestehende Gebäude in der Innstraße gegenüber der Ge-meindeverwaltung zu errichten, zugestimmt. Abstandsgrenzen und Umsetzung des Bebauungsplanes sahen die Gemeinderäte als erfüllt an.

Beim Antrag, an die bestehende Werkstatt- und Verkaufshalle Am Leitenfeld im Rahmen einer isolierten Befreiung eine Garage und einen Carport anzubauen, wurden allerdings die Stellplatzfrage und die Kanalanschlusspflicht diskutiert, nachdem Martin Fuchs Mängel in diesen Bereichen festgestellt hatte. Andreas Haimerl informierte dazu die Räte, dass der Bauwerber bereits von der Verwaltung aufgefordert worden sei, entsprechende Stellplätze auszuweisen und auch optisch kenntlich zu machen.

Um eine Anschlusspflicht an den Kanal wird der Bauwerber wohl auch nicht herumkommen, da übereinstimmend festgestellt wurde, dass künftig nicht auszuschließen sei, dass auch im Rahmen der Kundenbetreuung ent-sprechende Erschließungsmaßnahmen nötig werden könnten und unabhängig, ob jetzt schon etwas vorhanden sei, eine Anschlusspflicht bestehe.

Beim Antrag auf Vorbescheid betreffs Sanierung des Wohnteils eines denkmalgeschützten Bauernhauses und der Umnutzung der Tenne zu Wohnzwecken in Edenberg stand bei den Gemeinderäten vornehmlich die Erschließung des Grundstücks im Vordergrund.

Die gegebenenfalls nötige teilweise Erneuerung der Tenne und der Erhalt der gesamten Baumasse sowie des äußeren Erscheinungsbildes sah man eher als Aufgabe des bereits befassten Denkmalschutzes an. Hierbei sei auch von fachlicher Seite zu prüfen, inwieweit die maximale Verwendung der alten Holbauteile bewerkstelligt werden kann. Da würden die Zuständigen schon drauf schauen, so Bürgermeister Robert Aßmus.

Da die Eigentümerfrage derzeit noch nicht endgültig geregelt sei, ergebe sich für den Bereich der Erschließung des Anwesens allerdings ein Problem, wie Georg Weiderer feststellte. Da das Grundstück von der Straße her nur über eine andere Flurnummer ange-schlossen werden kann, sollten die Besitzer beider Grundstücke identisch sein, was bisher allerdings noch nicht gesichert sei, wurde in der Sitzung festgestellt.

Daraufhin wurde die nötige Sicherung der Erschließung in dem Beschluss festgehalten. Dem Vorbescheid stimmte der Gemeinderat ohne Gegenstimme zu. kr

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