Halfing – Die Gemeinde Halfing wird am ersten Förderaufruf nach dem Bundesförderprogramm beziehungsweise Landesförderprogramm nicht teilnehmen und vorläufig keine E-Ladesäule errichten. Zu viele Fragen seien abzuklären, deshalb wolle man auf einen Schnellschuss verzichten, so die Meinung im Gemeinderat.
Insbesondere wollen die Gremiumsmitglieder wissen, was haftungs- und versicherungsrechtlich auf die Gemeinde zukommen könnte. Zudem sind die Unterhalts- und Folgekosten abzuklären und für den Rat stellt sich die Frage, ob die Ladestation auch genutzt wird und wie und zu welchem Preis abgerechnet wird.
Zudem wird sich nach Ansicht der Ratsmitglieder auf dem Sektor in nächster Zeit viel bewegen, sodass auch die Kosten sinken dürften. Hinsichtlich der Städtebauförderung entschied man sich dafür, eine Aufnahme weiter zu verfolgen.
Was das Gremium zusätzlich abschreckt: Zur Aufnahme ist ein „integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)“ erforderlich. Die Kosten dafür bewegen sich nach Angaben der Verwaltung bei rund 80000 Euro. Nun soll dazu ein Fachmann gehört werden, wenn möglich sollte dieser sich vorab mit der Gemeinde Halfing befassen, um Ansatzpunkte vorschlagen zu können. mv