Eggstätt – Um Nachverdichtung geht es beim Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Natzing, über dessen Neuentwurf der Eggstätter Gemeinderat seit einigen Monaten diskutiert (wir berichteten). Geschäftsleiter Hans-Joachim Kaiser verlas die eingegangenen Stellungnahmen zum Planentwurf. Das Bayernwerk erklärte, dass der Betrieb der Anlagen gewährleistet sein müsse. Das Staatliche Bauamt wies darauf hin, dass Bäume, die entlang der Staatsstraße gepflanzt werden, einen Mindestabstand von 7,50 Meter zur Straße aufweisen müssten, andernfalls sei eine Schutzplanke erforderlich.
Die Abteilung Bauleitplanung bestand unter Hinweis auf die bestehenden Baukörper auf der Einhaltung der Baugrenzen. Wie Kaiser ausführte, schlage die Verwaltung hier allerdings aus ortsplanerischen Gründen und zur Harmonisierung der Baugrenzen vor, an der Nord- und Westgrenze des Planbereiches die Baugrenzen von fünf auf drei Meter zur Grundstücksgrenze zu verschieben, um den bestehenden Betrieben bauliche Entwicklungsmaßnahmen zu ermöglichen. Gleichzeitig solle der im Bereich der südwestlichen Ecke eines Grundstückes dargestellten Verlaufs der Baugrenze berichtigt werden. Das Landratsamt Rosenheim, Abteilung Untere Naturschutzbehörde, mahnte an, dass in dem Plangebiet anhand von Luftbildern ein hoher Versiegelungsgrad festzustellen sei und dass Baugrenzen überschritten worden seien. Kaiser widersprach, schließlich sollen doch in dem Gebiet neben den Nutzungsansprüchen von Gewerbetreibenden auch ökologische Ansprüche berücksichtigt werden.
Abbuchungen
vom Ökokonto
Zudem weise man darauf hin, dass „die nach Meinung der Unteren Naturschutzbehörde erheblichen Überschreitungen als Abweichung von Festsetzungen des Bebauungsplanes von der Bauaufsichtsbehörde genehmigt wurden“. Da dies wiederum nur bei einer geringen Abweichung möglich sei, sei „ein behaupteter kausaler Zusammenhang zwischen einer Überschreitung der Baugrenzen und einer dadurch bedingten Versiegelung von Flächen außerhalb der Satzung nicht begründbar“.
Die Beschlussfassung solle deshalb lauten, den Versiegelungsgrad wie festgesetzt zu belassen. Ausgleichsflächen seien bereits festgesetzt. Eine Gesamtbilanzierung des Eingriffes werde durch ein geeignetes Fachbüro unter Berücksichtigung des Zustands vor Ausweisung des Baugebiets sowie der erfolgten Abbuchungen vom Ökokonto der Gemeinde Eggstätt im Zusammenhang mit Projekten im Gewerbegebiet Natzing erstellt.
Verschiebung der Grenze gebillig
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Der Gemeinderat stimmte einstimmig allen Beschlussvorschlägen zu und zeigte auch Einigkeit bei zwei von Bürgerseite eingegangenen Anträgen. Eine Verschiebung der Baugrenzen von fünf auf drei Meter wurde gebilligt, die Stichstraße, die nach Westen hin führt, soll jedoch nicht geändert werden, sondern in der bisherigen Breite erhalten bleiben.