Stephanskirchener gemeinderat beschliesst neue satzung für Bestattungsleistungen
Auch der letzte Weg kostet Gebühren
Seit einem Jahr gibt es in Stephanskirchen bei den drei Birken die Möglichkeit zur Baumbestattung.Foto Schlecker
Eine Beerdigung kostet Geld. Je nach Bestattungsform kann das mehr oder weniger sein. Der Stephanskirchener Gemeinderat beschloss in seiner jüngsten Sitzung eine neue Gebührensatzung für die Bestattungsleistungen. Sie gibt detailliert Aufschluss über die Kosten sämtlicher Dienstleistungen – vom Leichenhaus bis zum Grab.
Stephanskirchen – Für die Benutzung der Friedhöfe in Stephanskirchen und Schloßberg und auch für die Nutzung ihrer Einrichtungen wie Leichenhalle, Urnenplätze und für die im Rahmen der Bestattung geleisteten Dienstleistungen werden Gebühren fällig.
Ab 1. Januar 2018
in Kraft
Die neue Satzung rege