Stephanskirchener gemeinderat beschliesst neue satzung für Bestattungsleistungen

Auch der letzte Weg kostet Gebühren

Seit einem Jahr gibt es in Stephanskirchen bei den drei Birken die Möglichkeit zur Baumbestattung.Foto  Schlecker

Seit einem Jahr gibt es in Stephanskirchen bei den drei Birken die Möglichkeit zur Baumbestattung.Foto Schlecker

Eine Beerdigung kostet Geld. Je nach Bestattungsform kann das mehr oder weniger sein. Der Stephanskirchener Gemeinderat beschloss in seiner jüngsten Sitzung eine neue Gebührensatzung für die Bestattungsleistungen. Sie gibt detailliert Aufschluss über die Kosten sämtlicher Dienstleistungen – vom Leichenhaus bis zum Grab.

Von Petra Maier

Stephanskirchen – Für die Benutzung der Friedhöfe in Stephanskirchen und Schloßberg und auch für die Nutzung ihrer Einrichtungen wie Leichenhalle, Urnenplätze und für die im Rahmen der Bestattung geleisteten Dienstleistungen werden Gebühren fällig.

Ab 1. Januar 2018

in Kraft

Die neue Satzung rege

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Mittwoch, 5. November 2025

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