Stephanskirchen – Für die Benutzung der Friedhöfe in Stephanskirchen und Schloßberg und auch für die Nutzung ihrer Einrichtungen wie Leichenhalle, Urnenplätze und für die im Rahmen der Bestattung geleisteten Dienstleistungen werden Gebühren fällig.
Ab 1. Januar 2018
in Kraft
Die neue Satzung regelt diese Gebühren ab dem 1. Januar 2018 neu. Hoheitliche Dienstleistungen und dazu gehören Bestattungsleistungen, können von einer Gemeinde selbst übernommen oder an Dienstleister vergeben werden. In Stephanskirchen ist das Bestattungsinstitut Georg Dörfler mit der Durchführung dieser Arbeiten betraut worden, erklärt Christoph Meier, Leiter des Stephanskirchener Standesamtes und damit auch für den Friedhof zuständig. Inzwischen gebe es in Stephanskirchen ganz verschiedene Möglichkeiten, sich bestatten zu lassen. Neben der Erdbestattung im Sarg gibt es auch die Möglichkeit zur Urnenbestattung im Grab oder in einer Urnenwand (Schloßberg) sowie seit einem Jahr die Baumbestattung. Sie ist die „modernste“ Form der Bestattung in Stephanskirchen und seit einem Jahr möglich. Seitdem fanden 18 Beerdigungen auf der Grünfläche statt, die eine Stehle und drei Birken zieren. Immer weniger Menschen würden eine Erdbestattung im Sarg für ihre Beerdigung wählen, berichtet Meier aus seiner Erfahrung. 70 Prozent aller Bestattungen in der Gemeinde seien inzwischen Feuerbestattungen. Vor einem Jahr wurden die Grabgebühren in der Gemeinde Stephanskirchen leicht angehoben. Bei einem Erdgrab stieg die Gebühr von 50 auf jährlich 60 Euro. Eine Grabstelle auf der Baumbestattungsanlage kostet im Stephanskirchener Friedhof einmalig 900 Euro.
Ein extra Träger
bei Übergewicht
Im Frühjahr dieses Jahres wurde nun eine Ausschreibung der Hoheitlichen Dienstleistungen fällig. Aktuell ging es in der vergangenen Gemeinderatssitzung deshalb um die Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe. Die Bestattungsleistungen umfassen sämtliche Dienstleistungen, die für eine Beerdigung möglich sind. Das Grab öffnen und schließen, überschüssiges Erdreich abfahren, den Grabhügel anlegen und Wege wiederherstellen kostet demnach 430 Euro bei einer Sargbestattung im Einzel- oder Familiengrab. Die Leitung der Trauerfeier, das Verbringen der Blumen zur Grabstelle, die Bereitstellung von Erdbox mit Schaufel und Weihwassergefäß kostet 164 Euro. Fünf Träger mit entsprechender Kleidung 190 Euro und selbst ein zusätzlicher Träger bei Übergewicht (38 Euro) ist in der detaillierten Gebührenauflistung verzeichnet.
Mit einer Gegenstimme verabschiedete der Gemeinderat die neue Satzung.