Stephanskirchen – Der Stephanskirchener Gemeinderat hatte im Juli einen Feststellungsbeschluss zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes „Pulvermühle-Nordwest“ gefasst – und die Verfahrensunterlagen dem Landratsamt Rosenheim zur Genehmigung vorgelegt. Vom Landratsamt wurde nunmehr der Gemeinde mitgeteilt, dass die Genehmigung aufgrund eines Verfahrensfehlers nicht erteilt werden kann.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung ist es vorgeschrieben, dass veröffentlicht werden muss, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind.
Zum Zeitpunkt der Auslegung lag der Gemeinde bereits ein Schreiben der Deutschen Bahn vor, in dem darauf hingewiesen wurde, dass durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen Emissionen und Immissionen entstehen können. Das sei, nach Auffassung des Landratsamtes, eine umweltbezogene Information gewesen, auf die hätte hingewiesen werden müssen.
Die Tatsache, dass die Bahnlinie Luftlinie 250 Meter entfernt ist, und die in der Planung vorgesehene Nutzung (Sondergebiet Reitanlage) keine empfindliche Nutzung darstellt, spiele dabei keine Rolle, so das Landratsamt.
Um den Verfahrensfehler zu korrigieren, wurde jetzt der Feststellungsbeschluss aufgehoben. Die öffentliche Auslegung der Flächennutzungsplanänderung wird wiederholt und auch auf die Informationen zu Bahnemissionen hingewiesen.