Eggstätt – Hatte Eggstätts Bürgermeister Hans Schartner schon in der vorherigen Gemeinderatssitzung erklärt, dass „unser aller Wunsch eine Nachverdichtung im nördlichen Ortsteil ist“, so stand auch in der jüngsten Sitzung das Thema auf der Tagesordnung. Diesmal stellte das Planungsbüro Strasser, vertreten durch den Architekten Werner Schmidt und den Ingenieur Peter Rubeck, ihre Gedanken zur Änderung des Bebauungsplans aus den 80er-Jahren vor.
In der Juli-Sitzung hatte sich das Gremium auf einen Aufstellungsbeschluss mit dem Ziel und Zweck der Möglichkeit der Nachverdichtung geeinigt. Franz Fuchs vom gleichnamigen Kolbermoorer Architektenbüro hatte Mitte Oktober drei Möglichkeiten vorgestellt, um den alten Bebauungsplan aus den 80er-Jahren zu ändern (wir berichteten).
Das Planungsbüro Strasser präsentierte in der jüngsten Sitzung nun seine Vorstellungen zur Nachverdichtung. Man könne entweder die Wohneinheiten steigern, wobei es hier aber einen rechtskräftigen Bebauungsplan geben müsse. Außerdem sei es „zu oberflächlich, die Wohneinheiten allein festzulegen“, so Schmidt. Man könne aber auch nachverdichten mittels einer Neuaufstellung des Bebauungsplans oder im Sinne einer Auflösung hin zu einem „Bauen im Innenbereich“.
Überarbeitung und Neuaufstellung bedeuteten aber auch Pflege, so Schmidt weiter. Er bescheinigte Eggstätt: „Sie sind die erste Gemeinde, die sich da rantraut.“ Deshalb empfehle er, Fachjuristen hinzuziehen.
Frage nach dem Zeitfenster
Auf Nachfragen des Gemeinderatsmitglieds Gerhard Eder nach dem Zeitfenster erklärte Schmidt, dass eine Auflösung zum „Bauen im Innenbereich“ mindestens vier Monate dauere, eine Neuauflage des Bebauungsplanes bis zu einem Jahr. Die Frage nach den Kosten ließen die beiden Planer unbeantwortet, betonten aber, dass eine Neuaufstellung einen hohen Zeitaufwand erfordere.
Gremiumsmitglied Robert Langl fragte nach der Möglichkeit, nach Paragraf 13a des Baugesetzbuches neu zu bauen, der besagt, dass ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden kann. Schmidt erwiderte jedoch, dass diese Alternative „zu unsicher“ sei. Noch sei ja nicht geklärt, ob der alte Bebauungsplan rechtskräftig sei. Eine Veränderungssperre müsse „wohl überlegt sein und sauber belegt werden,“ denn diese gelte in der Regel zwei Jahre.
Der Gemeinderat müsse sich laut Bürgermeister Schartner nun weiter beraten und in einer der kommenden Sitzungen zu einem Entschluss kommen. elk