Stephanskirchen – Der Gemeinderat hat beschlossen, die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Westlich der Höhensteiger Straße“ im beschleunigten Verfahren nach Paragraf 13a BauGB im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens nach Paragraf 214 Abs. 4 BauGB zu heilen. Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Zulassung eines zweiten Vollgeschosses in der Bauzeile westlich der Matthias-Kerer-Straße. In der Zeit vom 16. November bis 18. Dezember liegt die Bebauungsplanänderung in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 1.09/erster Stock, während der allgemeinen Dienststunden, also auch außerhalb der Parteiverkehrszeiten, für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.