Großkarolinenfeld/Rosenheim – 3340 Schusswaffen sind in Rosenheim registriert. Die Erlaubnis und die ordnungsgemäße Aufbewahrung in einem Tresor kontrolliert die Stadt als Waffenbehörde. Die Auflagen sind in den vergangenen Jahren als Folge von Amokläufen wie jenem in Winnenden im Jahr 2009 weiter verschärft worden. Doch illegale Waffen aus dem Verkehr zu ziehen, ist manchmal gar nicht so einfach, wie ein aktueller Fall zeigt, auf den ein Leser die OVB-Heimatzeitungen aufmerksam gemacht hat.
Der Verdacht des illegalen Waffenbesitzes kam auf im Rahmen eines Familienstreits, der sich im Juli in einem Wohnhaus in Großkarolinenfeld abspielte. Anlass: eine Erbangelegenheit. Ein älterer Herr aus Rosenheim will nicht akzeptieren, dass sein Stiefsohn nach dem Tod von dessen Mutter als Alleinerbe eingesetzt wurde.
Die Auseinandersetzung eskalierte nach Angaben des Stiefsohnes verbal. „Ich habe keine Angst vor körperlichen Angriffen“, sagt er angesichts der Tatsache, dass es sich bei seinem Stiefvater um einen Senioren handelt. Doch den Jüngeren treibt die Sorge um, der Stiefvater könne nach wie vor, wie in der Familie bekannt, illegal ein Gewehr besitzen.
Diese habe er nicht mehr, sondern einem Nachbarn übergeben, soll der Stiefvater ihm auf Nachfrage nach dem Streit mitgeteilt haben. Der Nachbar, ein ehemaliger Polizist, bestätigte nach Informationen des Stiefsohnes, dass der Mann bei ihm gewesen sei, um ihm die Waffe zu übergeben. Er habe sie jedoch nicht in Empfang genommen, lediglich mitgeteilt, wo der Rentner sie ordnungsgemäß abgeben könne.
„Laufende Untersuchungen“
Die Sorge, der Stiefvater könne dies nicht getan haben, ließ den Großkarolinenfelder nicht mehr los. Er ging schließlich zur Polizei. Dort zeigte er den Verdacht auf illegalen Waffenbesitz an. Die Beamten versprachen, der Sache nachzugehen.
Zur Sprache kam die Problematik ein zweites Mal im September vor dem Amtsgericht Rosenheim. Dort fand in der Abteilung für Familiensachen eine Verhandlung statt. In deren Verlauf wurde dem Stiefvater untersagt, sich seinem Stiefsohn näher als 50 Meter zu nähern.
Vor dem Amtsgericht gab der Kläger nach Angaben der Pressestelle des Gerichts zu Protokoll, dass er vermute, der Stiefvater besitze eine illegale Waffe. Dies habe er auch bei der Polizei angezeigt, erklärte er vor Gericht. Die Richterin habe den Stiefvater in der Verhandlung auch nach dem Verbleib der Waffe gefragt, berichtete der Kläger. Der Stiefvater habe mitgeteilt, er habe sie nur kurz besessen und schon längst entsorgt.
Der Stiefsohn, der vor Sorgen um seine Familie kaum noch schlafen kann, fragt sich jedoch nach wie vor, wo die Waffe geblieben ist. Stefan Sonntag, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, bestätigt dazu „laufende Untersuchungen“. Auch die Staatsanwaltschaft Traunstein sei eingeschaltet. Ergebnisse rund um die Frage, wo die Waffe ist, könne die Polizei aufgrund der noch laufenden Ermittlungen derzeit nicht bekannt geben – auch nicht an Verfahrensbeteiligte oder Angehörige, heißt es aus der Pressestelle des Präsidiums zur Beschwerde des Stiefsohnes, der sich nicht ausreichend über den Stand der Dinge informiert fühlt. Er wurde bei der Polizei zwischenzeitlich erneut vorstellig, um Informationen zur Frage zu erhalten, ob der Verbleib der Waffe mittlerweile geklärt ist. Die Beamten teilten ihm mit, derzeit aufgrund der laufenden Ermittlungen keine Auskünfte geben zu können. Der Stiefsohn könne jedoch bei der Staatsanwaltschaft über einen Anwalt Akteneinsicht beantragen, so die Pressestelle des Polizeipräsidiums auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen.
Der Stadt Rosenheim als zuständiger Ordnungsbehörde ist der Fall nicht bekannt. Hätte sie entsprechende Informationen erhalten, wären Polizei und Staatsanwaltschaft eingeschaltet worden, so die Pressestelle. Denn: „Illegaler Waffenbesitz ist eine Straftat“, stellt die Kommune zur Rechtslage fest. duc