Söchtenau – Dadurch können Fußgänger und Radfahrer den Weg wieder nutzen, teilte Bürgermeister Sebastian Forstner auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen mit.
Bereits im Juni 2015 hatte die Gemeinde den Weg mit Pollern abgesperrt und eine entsprechende Beschilderung angebracht. Der Weg wurde seinerzeit durch geparkte Autos eines Anliegers für Radfahrer und Fußgänger und damit für die Allgemeinheit unbenutzbar gemacht. Mit der angrenzenden Grundstücksnachbarin kam es deswegen im November 2016 zu einer verwaltungsgerichtlichen Auseinandersetzung: Die Gemeinde musste die Absperrung wieder zurücknehmen, weil diese die hierfür erforderliche Ankündigungsfrist nicht eingehalten hatte. Bei dem Gerichtstermin wurde jedoch klargestellt, dass eine rechtzeitig angekündigte Sperrung zulässig sei. Die Gemeinde hatte bereits damals der Klägerin gegenüber die Sperrung des Weges angekündigt und auf diese dann auch vor Ort mit einer entsprechenden Beschilderung hingewiesen: Am 11. September wurde der etwa zwei Meter breite Weg, den Radfahrer und Fußgänger gerne als Abkürzung nutzen, wie angekündigt erneut für Kraftfahrzeuge gesperrt.
Dagegen erhob die unmittelbare Anliegerin Klage; sie wollte erwirken, dass die Sperrung wieder aufgehoben wird. Der Antrag der Grundstückseigentümerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Entfernung der Sperrpfosten am gemeindlichen Weg bei den Anwesen Innthaler Straße 5 und 7 wurde vom Landgericht Traunstein mit Urteil vom 3. November zurückgewiesen. Es liege kein Notwegerecht für eine Befahrung dieses Weges mit Kraftfahrzeugen vor, und das Grundstück der Klägerin liege unmittelbar an der Innthaler Straße und sei damit erschlossen.
Der Weg, der sich im Grundeigentum der Gemeinde befindet und nicht gewidmet ist, stand bis zur Bebauung des anliegenden Grundstücks mit zwei Wohnhäusern für die Allgemeinheit uneingeschränkt zur Verfügung. Diese Nutzung – insbesondere durch Landwirte für Transporte von den dahinterliegenden Fahrsilos – war den Anliegern ein Dorn im Auge, die deshalb Autos dort parkten und somit für die Allgemeinheit sperrten.
Mit der Aussperrung der Kraftfahrzeuge kann auf dem Weg nun nicht mehr geparkt werden und steht zumindest noch für Fußgänger und Radfahrer und damit für die Allgemeinheit zur Verfügung.