Obing – Die gültige Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Obing aus dem Jahre 2002 enthält keine Regelung zur Umlegung des Investitionsaufwands von Geh- und Radwegen im Bereich von Ortsstraßen. Das änderte der Gemeinderat jetzt.
Das Gremium beschäftigte sich mit der Aufforderung der Rechtsaufsicht im Landkreis zum Neuerlass ihrer Straßenausbaubeitragssatzung. Bisher trägt die Gemeinde die Gesamtkosten, wenn hier Geh- und Radwege gebaut werden.
Wenig Bereitschaft
bei den Anliegern
Nach Auskunft von Obings Bürgermeister Sepp Huber wurde das damals so geregelt, weil die Bereitschaft bei den Anliegern, Grund für einen neuen Gehweg zu verkaufen, erfahrungsgemäß sehr gering wird, wenn sie gleichzeitig für Herstellung des Gehweges zur Kasse gebeten werden. Das Bayerische Innenministerium pocht jedoch auf der Einhaltung der im Kommunalabgabengesetz verankerten „Soll“-Regelung für alle im Straßen- und Wegegesetz genannten Straßenbestandteile von Ortsstraßen.
Huber informierte weiter, dass eine Gemeinde zwar auf die Erhebung verzichten könne, dann aber in Zukunft als so reich gelte, dass sie keine staatlichen Zuschüsse mehr benötige. Da die Gemeinderatsmitglieder der Meinung waren, auf die staatliche Unterstützung könne man keinesfalls verzichten, wurde nun die Gemeindeverwaltung beauftragt, einen Vorschlag über neue Beitragssätze zu erarbeiten auf Grundlage der vom Ministerium zur Verfügung gestellten Mustersatzung.
Dabei soll berücksichtigt werden, dass es sich bei den Prozentvorgaben der Mustersatzung für den Gemeindeanteil um eine Empfehlung in Höhe des Mindestgemeindeanteils handelt, von der aufgrund der Verhältnisse vor Ort um bis zu 15 Prozent, nach Auffassung mancher Gerichte bei entsprechender Begründung gar bis 40 Prozent, nach oben abgewichen werden kann. Huber rief die Gemeinderäte auf, sich dazu eine gute Argumentation zu überlegen. igr