Riedering – Die Pläne haben das Gremium bereits seit Längerem beschäftigt (wir berichteten mehrfach). Architekt Johann Wagenstaller ging zunächst auf den Flächennutzungsplan und die dazu eingegangenen Stellungnahmen ein. Die Regierung von Oberbayern führte aus, dass die geplanten Parkplatzflächen in der Zone III des Wasserschutzgebiets der Gemeinde Riedering (Quellen Neukirchen I und II) liegen. Inwieweit die Planung damit vereinbar sei, solle mit dem Wasserwirtschaftsamt geklärt werden.
Wagenstaller erklärte dazu, dass der Parkplatz bereits in der siebten Änderung des Bebauungsplanes Söllhuben Nord vom 9. September 1999 festgesetzt und im Jahre 2005 baurechtlich genehmigt worden sei. Der Parkplatz sei inzwischen errichtet worden und zähle daher zum Bestand. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes sei damals nicht vorgenommen worden, sie sei aber dringend notwendig. Gleiches gelte für die Anmerkung des Wasserwirtschaftsamtes, das auf den Trinkwasserschutz und den Umgang mit Niederschlagswasser verwiesen hatte.
Die Abteilung Bauleitplanung merkte an, dass für den Flächennutzungsplan eine eigene Begründung übernommen werden solle. Sie werde nun eingearbeitet, so Wagenstaller. Die Gemeinderäte stimmten den Beschlussvorschlägen geschlossen zu.
Auch in punkto Bebauungsplan bestand wenig Diskussionsbedarf. Wie in ihrer Stellungnahme zum Flächennutzungsplan hatte die Regierung von Oberbayern angeführt, dass die Parkplatzflächen in der Zone III des Wasserschutzgebiets der Gemeinde Riedering (Quellen Neukirchen I und II) liegen. Wagenstaller verwies auch hier auf die geplante Änderung des Flächennutzungsplans.
Auf die Gefahr von wild abfließendem Oberflächenwasser bei Starkregen verwies zusätzlich das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim. Deshalb seien Abwehrmaßnahmen wie beispielsweise wasserdichte Keller empfehlenswert. Wagenstaller erklärte hierzu, dass eine Bebauung nur im Geltungsbereich 1 auf dem bestehenden Parkplatz geplant sei, wo wild abfließendes Wasser nicht vorkomme. Zusätzlich solle im Bebauungsplan der Hinweis aufgenommen werden, dass das Gelände nicht verändert werden dürfe.
Die Deutsche Telekom Technik GmbH wies darauf hin, dass die Versorgungslinien nicht verändert beziehungsweise beschädigt werden dürfen; hier sei das Merkblatt „Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ der „Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen“ zu beachten.
Bund Naturschutz bevorzugt „Grafensteiner“
Gemäß den Anregungen des Bund Naturschutz soll im Bebauungsplan ergänzt werden, dass die Apfelsorten „Brettacher“ und „Kaiser Wilhelm“ durch die Sorten „James Grieve“ und „Grafensteiner“ ersetzt werden sollen. Zudem dürften die Grasflächen im Bereich der Streuobstwiesen nicht öfter als zweimal im Jahr gemäht werden.
Da der Gasthof Hirzinger bereits Ladestationen für Elektroautos und E-Bikes zur Verfügung stelle, sei bei diesem Punkt keine redaktionelle Ergänzung notwendig, lautete der Tenor im Gemeinderat.
Ebenso wie den Beschlussvorschlägen gab der Gemeinderat auch für den Satzungsbeschluss einstimmig grünes Licht, nachdem Architekt Wagenstaller erklärt hatte, dass bezüglich der Parkplätze die Änderung des Flächennutzungsplanes nachgeholt werde.