Pittenhart – Für die Flächennutzungsplanänderung konnte nun bereits der Feststellungsbeschluss gefasst werden. Nach Genehmigung der Änderung durch das Landratsamt wird der Bebauungsplan als Satzung verabschiedet, voraussichtlich im Januar 2018.
In seinen Abwägungen ging der Pittenharter Gemeinderat auf die Forderung der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Traunstein ein, die Notwendigkeit der Ausweisung von neuem Bauland statt Förderung der Innenentwicklung im Ort ausführlicher zu begründen.
Junge Einheimische wollen bauen
Im Ortskern stünden keine freien Flächen oder Brachflächen zur Verfügung oder es bestehe auf vorhandene Flächen kein Zugriff, argumentierte der Gemeinderat, sodass die Gemeinde gezwungen sei, Bauflächen im Ortsrandbereich auszuweisen. Der Bedarf an Bauflächen für Einheimische und junge Familien sei derzeit sehr groß, wurde noch einmal betont. Eine Flächenkreislaufwirtschaft ohne Flächenneuverbrauch könne nur dort vollzogen werden, wo es im Ortskern viele Brachflächen gibt, wie in manchen Städten.
Mülldeponie
und Kläranlage
Zur Einwendung aus der Abteilung Wasserrecht und Bodenschutz im Landratsamt wegen einer ehemaligen Mülldeponie in der Nähe des geplanten Baugebiets wurde auf die ausreichende Entfernung von 250 Metern verwiesen.
Ob der von Pittenhart genutzte Anteil an der Kläranlage in Altenmarkt nach Realisierung des Baugebiets noch ausreichen wird, soll durch eine Überrechnung der Einwohnergleichwerte überprüft werden, so die Gemeinderatsmitglieder. igr