Gemeinde Nussdorf will Stopp des Steinbruchs Überfilzen
Auf geht’s zum Verwaltungsgerichtshof
So zeigt sich der Steinbruch im November 2017. Er frisst sich immer weiter in den Heuberg. Die Sichtschutzwand (links) ist kaum zu entdecken.Foto Steffenhagen
Vor wenigen Tagen erreichte die Gemeinde Nußdorf keine gute Nachricht. Das Bayerische Verwaltungsgericht München teilte in einem Schreiben mit, dass der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt wurde. Die Zementwerke Rohrdorf sollten verpflichtet werden, den Betrieb im Steinbruch Überfilzen vorläufig einzustellen.
Nußdorf – Um die weiteren Schritte zu beraten, wurde Rechtsanwältin Kerstin Funk zur Ratssitzung eingeladen.
Grund für die Klage der Gemeinde war die unterschiedliche Auffassung über den Umfang des genehmigten Abbaus. Es besteht insbesondere ein Dissens in Bezug auf die maximale Höhe, bis zu der de