Aufsichtsbehörde rügt Gemeinde Raubling

von Redaktion

Gewerbegebiet: Erneute Abstimmung nötig – Neubeuern prangerte Verlust landwirtschaftlicher Flächen an

Raubling – Doppelt genäht hält besser: Nachdem das Landratsamt Rosenheim als Aufsichtsbehörde an einer Bekanntmachung der Gemeinde Raubling Kritik geübt hat, musste der Gemeinderat nun erneut über die Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan in puncto interkommunales Gewerbegebiet im Ortsteil Hochstraß, das gemeinsam mit der Stadt Rosenheim verwirklicht werden soll, abstimmen.

Zankapfel zwischen der Gemeinde Raubling und dem Landratsamt als Aufsichtsbehörde war eine Stellungnahme Neubeuerns. Die Marktgemeinde hatte den Verlust landwirtschaftlicher Flächen angeprangert und die Gemeinde Raubling davor gewarnt, dass durch die Planungen das Erscheinungsbild des Inntals negativ beeinflusst werde. Eine Stellungnahme, die für Kopfschütteln im Raublinger Gremium gesorgt hatte (wir berichteten) und jetzt auch noch die Ratsmitglieder zum neuerlichen Abstimmen zwang.

Das Landratsamt hatte moniert, dass die Einwände Neubeuerns in den Bekanntmachungen zu stiefmütterlich behandelt worden seien.

„Bevor wir uns einen langwierigen Rechtsstreit mit dem Landratsamt in Rosenheim liefern, ziehen wir halt das ganze Prozedere noch mal durch“, kommentierte Raublings Bürgermeister Olaf Kalsberger den Vorgang.

Am Ergebnis änderte sich dann nichts: Mit zwei Gegenstimmen befürwortete der Raublinger Gemeinderat die Antworten der Verwaltung auf die Stellungnahmen im Rahmen der Auslegung. mw

Artikel 1 von 11