Samerberg – Das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) bestätigte die Vorinstanz und wies die beiden Klagen (Baueinstellung, Rückbauverpflichtung) von Bauer Josef Höß ab. Doch gleichzeitig ließ das Gericht ein Hintertürchen offen.
Die Vorgeschichte ist lang und hinreichend bekannt: Außer dem Bauern, der am Samerberg, zugegeben in einer Traumlage, einen Stadl errichten wollte, waren alle Beteiligten gegen dieses Vorhaben: Bürgermeister, Gemeinderäte, Landratsamt, Landwirtschaftsamt, Naturschutzverbände und etliche Gerichte. Erst im Sommer dieses Jahres hat der VGH nach einem ausführlichen Ortstermin beide Klagen von Bauer Höß abgewiesen. Er hatte Einspruch eingelegt gegen Urteile aus der Vorinstanz. Der Bau sollte nämlich eingestellt beziehungsweise abgerissen werden.
Damit wäre alles erledigt gewesen, doch der VGH ließ ein Schlupfloch. „Die Erstellung eines überzeugenden, hinreichend konkreten Betriebskonzeptes sowie von baulichen Änderungen zur Klärung, ob das Vorhaben mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Einklang gebracht werden kann, bedarf der Einleitung eines Baugenehmigungsverfahrens.“ So heißt es in der Urteilsbegründung.
Auf Deutsch: Neues Baugenehmigungsverfahren einleiten, dann könne man weitersehen. Und genau das tat jetzt Höß: Er legte einen Bauantrag zur „Errichtung eines Rinderlaufstalls“ vor. Der Bauausschuss des Samerberger Gemeinderates lehnte dieses Gesuch zwar ab, doch der Antrag liegt nun beim Landratsamt und aktuell auch beim Landwirtschaftsamt. Denn diese Behörde muss das Betriebskonzept prüfen. Und bei einer positiven Begutachtung hätte Höß gute Chancen, die Betonruine doch nicht abreißen zu müssen und daraus ganz legal einen Unterstand für seine Tiere zu machen.
VGH sagt Nein
zur Privilegierung
Der VGH verneinte also erneut die landwirtschaftliche Privilegierung und kritisierte die enorme Wandhöhe von fünf Metern und das Material Beton. „Der Kläger errichtet hier ein Gebäude, das jedem beliebigen Zweck zugeführt werden kann“, heißt es im schriftlichen Urteil. Erklärt wird auch, dass der Bau als Stall ungeeignet sei, da die Anforderungen an Licht, Belüftung sowie Mist- und Güllemanagement nicht erfüllt seien. Unterm Strich also ein deutliches Nein zu der aktuellen Bauausführung und geplanten Verwendung als Stall/Unterstand.
Pressesprecher Michael Fischer vom Landratsamt Rosenheim bestätigte der OVB-Heimatzeitung den Eingang des Bauantrags, erklärte aber, dass zur endgültigen Stellungnahme noch das Betriebskonzept vorgelegt werden müsse. Das habe Höß bisher nicht getan.
Das sei richtig, erklärte Josef Höß im Gespräch mit der Heimatzeitung. Das werde bis spätestens Januar 2018 erledigt. Er selbst werde das Konzept nicht erstellen, dafür habe er sich ein fachkundiges Büro an seine Seite geholt. „Dieses Betriebskonzept ist sehr umfangreich und hat viele Fußangeln, weshalb mich Fachleute unterstützen.“
Er will nicht aufgeben und fühlt sich sowieso im Recht. Etliche Samerberger, aber auch andere Bauern, würden ihn in seinem Begehren unterstützen.
Sein Bauantrag zu einem „Rinderlaufstall“ sieht vor, dass der Dachstuhl ein Lichtdach samt Belüftung erhält, außerdem wird er mit einer Odelgrube ausgestattet und wird eine Art Vordach auf Säulen von rund 15 Quadratmetern bekommen. 15 bis 20 Tiere sollen dort Platz finden. Höß: „Es soll ähnlich einer Alm gehandhabt werden. Die Tiere sollen nur saisonbezogen oben sein. Im Winter sind sie in meinem Stall in Rohrdorf.“ Er möchte am Samerberg eine „extensive Freilaufhaltung“ betreiben, weshalb er den Unterstand benötigt.
Betriebskonzept auf Herz und Nieren überprüfen
Ein „Spaziergang“ wird die Zustimmung zu dem Betriebskonzept allerdings nicht werden. „Das muss schon plausibel sein“, sagt Andreas Kißner, Sachgebietsleiter Landwirtschaft im Landwirtschaftsamt Rosenheim. Vor allem die Wirtschaftlichkeit an diesem Satelliten-Standort müsse belegt werden. Ziele, Planung, Verdienst – all das müsse vorgelegt und dann überprüft werden. „Einfach nur Hobby oder Liebhaberei, das wird nicht akzeptiert. Es muss schon ein ernsthafter Wille da sein.“ Und auch der räumliche und wirtschaftliche Zusammenhang zwischen dem rund fünf Kilometer entfernten Hof und dem Stadl wird unter die Lupe genommen.