Aus dem Rosenheimer Gerichtssaal

Juristische Grauzone noch nicht geklärt

Ein Parksünder weigerte sich in Rosenheim nach der sofortigen Begleichung seines „Knöllchens“, der zuständigen Politesse auch noch seine Personalien zu nennen. Dies sei eine Ordnungswidrigkeit gewesen, so die Staatsanwaltschaft. Richter Stefan Tillmann urteilte anders.

von Theo Auer

Rosenheim/Schechen – Der Schechener Unternehmer hatte seinen Firmenwagen in Rosenheim in der Salinstraße unberechtigterweise auf einem Parkplatz für Behinderte abgestellt. Als er zu seinem Fahrzeug zurückkam, fand er ein „Knöllchen“ vor. Bei der zuständigen Politesse zahlte er unverzüglich das gefor

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Freitag, 12. September 2025

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