Von der U-Haft ins Gefängnis

von Redaktion

Bruckmühler steht wegen zwei Anklagen vor Jugendgericht

Bruckmühl/Raubling – Kein leeres Vorstrafenregister wies ein 19-jähriger Bruckmühler vor. Weil neben den zwei bestehenden Anklagen auch noch wegen schweren Raubes gegen den Mann ermittelt wird, hatte Ermittlungsrichter Wolfgang Fiedler bereits Untersuchungshaft angeordnet.

Das Jugendgericht unter Richter Hans-Peter Kuchenbaur hatte nun aber zu entscheiden, welches Strafmaß gegen den Bruckmühler zu verhängen sei. Den Vorwurf des Erwerbes von Amphetamin bestritt er. Dieser resultierte aus einem Chatverlauf, der in drogentypischem Jargon geführt worden war. Im zweiten Anklagesatz gab es nichts zu bestreiten, weil bei ihm anlässlich einer Straßenkontrolle bei Raubling etliche Gramm Marihuana gefunden worden waren.

Bereits Oktober 2014 Jugendstrafe erhalten

Das wäre zunächst noch kein Beinbruch, wenn er nicht im Oktober 2014 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe zur Bewährung verurteilt worden wäre. Die Bewährungshelferin hatte auch nichts Rühmliches zu berichten, so wurde in der Marihuana-Sache die offene Bewährung widerrufen, die Amphetamingeschichte stellte das Gericht vorerst ein, sodass der Mann bis zum nächsten Verfahren nicht in Untersuchungshaft untergebracht werden müsse.

Ein Jahr Einheitsjugendstrafe verhängte das Gericht. Die Staatsanwältin und sein Verteidiger stimmten dem zu, weil sich damit für den Angeklagten die Möglichkeit eröffnet, im Jugendgefängnis seine Kochlehre – er ist bereits im dritten Lehrjahr – zu vollenden. Damit hätte er, selbst wenn er wegen der neuen Strafsache noch einen Zuschlag erhielte, nach seiner Entlassung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, die reelle Chance in eine, dann hoffentlich vernünftige Laufbahn zu geraten.au

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