Obing – Die Weidegenossenschaft Erlachhof zog bei ihrer Generalversammlung Bilanz und visiert mit einer geplanten Satzungsänderung zukunftsweisende Entscheidungen an. Bei den turnusmäßigen Neuwahlen wurde Franz Riepertinger als Vorstandsmitglied und Alois Hainz als Aufsichtsratsvorsitzender einstimmig bestätigt.
Zufrieden blickte der Vorstandsvorsitzende Matthias Posch auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr, das trotz Investitionen am Wohngebäude einen erfreulichen Überschuss auswies. Die Mitglieder dürfen sich deshalb über eine Auszahlung von 150 Euro pro Anteil freuen. Dementsprechend gab es vonseiten der Versammlung keine Beanstandungen zu Jahresabschluss und Geschäftsbericht.
Im vergangenen Jahr ist die Neuverpachtung der rund 20 Hektar umfassenden landwirtschaftlichen Flächen der Weidegenossenschaft für die kommenden fünf Jahre erfolgt.
Dabei hat die Weidegenossenschaft neue Wege eingeschlagen und die Pachtflächen erstmals mit einem Mindestgebot versteigert. Auch weiterhin verpflichten sich die Pächter, die Flächen selbst und genfrei zu bewirtschaften und keinen Klärschlamm auszubringen. Aus baulicher Sicht seien die beiden Haustüren am Wohngebäude erneuert worden, berichtete Posch. Die Zusammenarbeit mit allen Verantwortlichen, Mitgliedern und den Pächtern habe gewohnt gut geklappt.
Satzungsänderung
im Gespräch
Fragen warf dagegen die künftige Kursbestimmung der Weidegenossenschaft auf. Das liegt auch daran, dass es unter den Anteilseignern immer weniger aktive Landwirte gibt und sich die Interessenlagen geändert haben. Laut Satzung kann bisher nur Anteilseigner sein, wer im Bereich Obing, Pittenhart, Kienberg, Schnaitsee und Amerang wohnt und mindestens einen Hektar landwirtschaftlichen Grund besitzt und selbst bewirtschaftet oder verpachtet hat. Das erschwert das Vererben oder die Übergabe von Anteilen zunehmend. Spätestens in der nächsten Generation würde das ein Problem darstellen, fand ein Teil der 33 Mitglieder, die insgesamt 59 Anteile halten. Sie regten an, die Satzung in diesen Punkten zu ändern, um beispielsweise eine Übertragung der Anteile an Kinder zu ermöglichen, die keine Landwirtschaft haben oder deren Hauptwohnsitz nicht im Genossenschaftsgebiet liegt. Gegner befürchteten, dass mit einer Aufweichung der Richtlinien der Bezug künftiger Genossen zur Landwirtschaft fehlen und eine Zersplitterung der Genossenschaft erfolgen könne.
Zudem soll die rechtliche Lage im Fall des Ablebens eines Mitglieds geklärt werden. Bisher fallen die Anteile, laut Posch, zum Ende des Geschäftsjahres gegen Ablösung zum Nennwert an die Genossenschaft zurück. Bis zur nächsten Generalversammlung soll eine Satzungsänderung vorbereitet werden.