Obing – Der Obinger Gemeinderat hatte sich bereits vor einigen Wochen mit der Forderung übergeordneter Stellen auseinandergesetzt, Beiträge der Anlieger für Bau und Sanierung von straßenbegleitenden Geh- und Radwegen in die Obinger Straßenausbaubeitragssatzung aufzunehmen.
Vorgaben ab
1. Januar gültig
Nun verabschiedete der Gemeinderat Obing eine neue entsprechende Satzung, denn die müsse bereits am 1. Januar in Kraft treten, wolle man nicht riskieren, die Möglichkeit für staatliche Zuschüsse aller Art zu verlieren, erläuterte Obings Bürgermeister Sepp Huber.
Große Begeisterung rief diese Notwendigkeit des Neuerlasses der Satzung unter den Gemeinderäten nicht hervor. Zweiter Bürgermeister Richard Mitterer meinte, er fühle sich in gewissem Sinne erpresst. Durch die Vorgaben der Behörden sah er die Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinden stark eingeschränkt. Letzten Endes stimmten aber alle Gemeinderatsmitglieder zu. Schließlich seien alle Versuche anderer Gemeinden gescheitert, gegen den staatlichen Druck juristisch vorzugehen, hieß es.
Mustersatzung überarbeitet
Die Gemeindeverwaltung hatte sich bei der Ausarbeitung der Satzung bemüht, den Gemeindeanteil für die in Frage kommenden Baumaßnahmen möglichst hoch anzusetzen und über die in der vorliegenden Mustersatzung vorgeschlagenen Sätze so weit wie möglich hinauszugehen.
Mit einem Gemeindeanteil bei den Kosten für Baumaßnahmen an Geh- und Radwegen an Anliegerstraßen von 40 Prozent, bei Haupterschließungsstraßen von 45 Prozent und bei Hauptverkehrsstraßen von 55 Prozent schöpft die neue Satzung den durch Gerichtsurteile vorgegebenen Rahmen für Überschreitung der Mustersatzung aus.
Neugestaltung
des Ortskerns
Im Obinger Gemeinderat befürchtete man, dass es unter diesen Bedingungen schwer werden wird, nach dem Bau der Ortsumfahrung für die anstehende Neugestaltung des Ortskerns ein zukunftsweisendes Konzept umzusetzen.