Frasdorf – Laut Anklage hatte der Gastwirt zusammen mit einem Gast das Tatopfer mehrfach zu Boden geschlagen und am Boden weiter nach ihm getreten. Der Wirt jedoch stellte jetzt vor Gericht den Hergang ganz anders dar: Er habe dem betrunkenen Liebhaber seiner Bedienung an diesem Abend mehrmals Hausverbot erteilt. Dieser hätte nicht nur ihn beleidigt und bedroht, sondern auch seine Gäste mit Schimpfworten und Obszönitäten belegt.
Nachdem der Dresdner entgegen seiner Anweisung erneut Bier ausgeschenkt bekommen hatte, nahm er dem angeblichen Tatopfer das Bier weg und verwies ihn nach eigenen Angaben erneut des Hauses. Ein Vorgang, den der betrunkene Mann erneut mit Grobheiten erwiderte. Aus diesem Grunde habe er als Wirt auch die Polizeistreife zu Hilfe gerufen. Als diese dann zum ersten Mal eintraf, hätte der lästige Mann bereits das Weite gesucht.
Wegen der Sperrstunde und weil der Störenfried nicht mehr in die Gaststube gelangen sollte, hätte er um 23 Uhr die Türe versperrt. Als aber dann die letzten Gäste nochmals zum Rauchen nach draußen gegangen waren, habe der „ständige Störer“ diese Gelegenheit benutzt, um erneut in das Lokal zu kommen.
Dort sei die Situation dann eskaliert, wie der Wirt zu berichten hatte: „Nun ist er geradewegs auf mich losgegangen und es gab ein Handgemenge. Ein weiterer Gast, der vom Rauchen zurück kam, hat mir dann geholfen, den Mann zu Boden gebracht und dort fixiert, bis der sich beruhigt hatte.“ Danach sei der Mann aufgestanden und habe das Lokal verlassen. Mehr sei nicht gewesen. Von Fußtritten könne keine Rede sein. Ob sein Gegner im Handgemenge einen Schlag abbekommen hätte konnte der Wirt allerdings nicht ausschließen.
Der zweite Angeklagte, der ihm zu Hilfe gekommen war, berichtete, dass das „Tatopfer“ den ganzen Abend ohne Ausnahme alle Gäste belästigt habe. So habe er ungefragt den Sitzplatz anderer Gäste eingenommen.
Als er schließlich vom Rauchen zurück kam und den Wirt und den Dresdner beim Rangeln sah, habe er die zwei getrennt und den streitsüchtigen Mann am Boden fixiert. Schläge oder Tritte habe er weder gesehen noch verspürt. Erst als sich der Mann beruhigt hatte, habe er ihn losgelassen.
Der 54-jährige Mann aus dem Raum Dresden hingegen schilderte lebhaft, wie sehr ihm an diesem Abend nach eigenen Angaben Unrecht getan worden sei. Immer wieder musste er sich allerdings auch auf Gedächtnislücken berufen. Gutachter Dr. Helmut Pankraz bestätigte zwar, dass das Tatopfer fraglos durch Schläge verletzt worden sei, konnte aber Art und Weise nicht zweifelsfrei zuordnen.
Schmerzensgeld abgelehnt
So schlug der Vorsitzende Richter Dirk Dombrowski eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße für den Wirt in Höhe von 1000 Euro für eine soziale Einrichtung vor, nachdem das Tatopfer zweifelsfrei Schläge abbekommen hatte. Für den zweiten Angeklagten, der die Streithähne getrennt hatte, müsse das Verfahren hingegen nach Ansicht des Richters ohne Auflage enden.
Den Vorschlag des Staatsanwalts, das Bußgeld dem 54-Jährigen als Schmerzensgeld zukommen zu lassen, lehnte Dombrowski hingegen vehement ab: „Sonst geht der Mann in die nächste Kneipe und stänkert wieder so lange herum, bis er eine aufs Maul kriegt. Das kann nicht das Ziel meines Urteils sein.“