Gemeinderat Stephanskirchen beschliesst neue hundesteuersatzung

Kampfhunde kosten mehr

von Redaktion

Künftig werden Besitzer von Kampfhunden in Stephanskirchen tief in die Tasche greifen müssen: Der Gemeinderat beschloss zum 1. Januar die Änderung der Hundesteuersatzung. Danach bleibt die Gebühr für „normale“ Hunde bei 45 Euro, für Kampfhunde wird künftig eine Steuer von 300 Euro jährlich erhoben.

Stephanskirchen – Die Gemeinde Stephanskirchen gibt bei der Anmeldung beziehungsweise mit der Übersendung des Steuerbescheides für jeden Hund ein Hundesteuerkennzeichen aus. Diese Steuermarke soll der Hund tragen, wenn er das heimische Territorium verlässt. Sollte der Hund die Marke einmal verlieren, dann muss der Halter bei der Gemeinde Ersatz besorgen.

Meldepflichtig sind alle Hunde ab einem Alter von vier Monaten. Wer seinen Hund nicht rechtzeitig anmeldet, der macht sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig.

Bevor es im Gemeinderat zur Abstimmung über die Änderungssatzung kam, regte Gerhard Scheuerer (Parteifreie Bürger Stephanskirchen) an, den zweiten und dritten Hund wesentlich höher zu besteuern. Der Zweithund könne seiner Meinung nach ruhig 60 bis 105 Euro kosten, ein dritter Hund bis 150 Euro. „Wir haben ein Problem mit Hunden in der Gemeinde“, klagte er.

Mit 15:6 Stimmen wurde jedoch ein Beschluss gefasst, demzufolge ab 1. Januar für Kampfhunde eine Steuer von 300 Euro erhoben wird. Aufgrund der separaten Besteuerung sind diese Hunde in der Satzung genau definiert. Zu ihnen gehören alle Hunde, bei denen „aufgrund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren auszugehen ist“, heißt es in der Satzung. Diese speziellen Rassen sind im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBI) aus dem Jahr 1992 genau aufgeführt (siehe Infokasten). „Sonstige“ Hunde werden mit jeweils 45 Euro im Jahr besteuert.

Gesetz- und Verordnungsblatt

Bei folgenden Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird die Eigenschaft als

Kampfhunde stets vermutet:

- Pitbull

- Bandog

- American Staffordshire

Terrier

- Staffordshire Bullterrier

- Tosa Inu

Bei den folgenden Rassen von Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhunde vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde für die einzelnen Hunde nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen:

- Bullmastiff

- Bullterrier

- Dog Argentino

- Dogue de Bordeaux

- Fila Brasileiro

Mastiff

- Mastin Espanol

- Mastino Napoletano

- Rhodesian Ridgeback

Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen als den von Absatz 1 erfassten Hunden. Unabhängig hiervon kann sich die Eigenschaft eines Hundes als Kampfhund im Einzelfall auch aus seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität oder Gefährlichkeit ergeben.

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