Riedering – Architekt Ferdinand Feirer-Kornprobst, der zu der Sitzung eingeladen war, ging zuerst auf den Flächennutzungs- und Landschaftsplan ein. Von den 20 angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gingen nur zwei Rückmeldungen ein, das Bayernwerk und das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim gaben eine Stellungnahme ab.
Das Bayernwerk mit Sitz in Kolbermoor wies auf bestehende Leitungen hin und das Wasserwirtschaftsamt auf die Gefahr von wild abfließendem Oberflächenwasser bei Starkregenereignissen. Beide Stellungnahmen, so Feirer-Kornprobst, erforderten weder eine Änderung noch eine Ergänzung des Flächennutzungsplanes. Von Seiten der Öffentlichkeit seien keine Stellungnahmen eingegangen. Dem abschließenden Beschlussvorschlag, die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Persdorf Nord“ einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes festzustellen und nun öffentlich bekannt zu geben, stimmte das Gremium einstimmig zu. Ähnlich verhielt es sich beim Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan.
Von den 20 angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange hatten nur das Bayernwerk und das Rosenheimer Wasserwirtschaftsamt eine Stellungnahme abgegeben, auch von Seiten der Öffentlichkeit kamen keine Einwände. Das Bayernwerk, so Feirer-Kornprobst, wies – wie schon in der Stellungnahme zum Flächennutzungsplan – auf die 20 kV-Freileitung über das zur Bebauung vorgesehene Grundstück hin. Für die neu zu legenden Kabel würden, so das Bayernwerk, die üblichen Zonen von 0,3 Metern Breite und 0,7 Metern Tiefe benötigt und der Schutzabstand müsse einen Meter betragen.
Da ein solch entsprechender Hinweis in die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans bereits in ausreichendem Maße berücksichtigt worden sei, müsse keine Änderung des Bebauungsplanes erfolgen. Das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim wies auf die Gefahr von wild abfließendem Wasser bei Starkregenereignissen hin und regte deshalb eine Festsetzung zum Objektschutz, konkret also eine Festsetzung der Oberkante Rohfußboden der Gebäude 25 Zentimeter über Geländeoberkante an.
Empfehlungen umgesetzt
Ferdinand Feirer-Kornprobst merkte hier an, dass die Oberkante des Fertigfußbodens als Höchstmaß derzeit nach den Regelungen des Bebauungsplans an der ungünstigsten Stelle circa 30 Zentimeter über der Geländeoberkante liege, ansonsten sei der Abstand sogar höher. Damit sei gewährleistet, dass die Empfehlungen des Wasserwirtschaftsamtes umgesetzt werden können.
Auch hier folgten die Gemeinderatsmitglieder dem abschließenden Beschlussvorschlag und beschlossen den Bebauungsplan „Persdorf Nord“ einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes als Satzung.