Pittenhart – Der Pittenharter Gemeinderat hatte sich bereits in der vorangegangenen Sitzung mit der Forderung übergeordneter Stellen auseinandergesetzt, Beiträge der Anlieger für Bau und Sanierung von straßenbegleitenden Geh- und Radwegen in die Pittenharter Straßenausbaubeitragssatzung aufzunehmen, und die Notwendigkeit erkannt, die Aufforderung aus dem Landratsamt zu vollziehen (wir berichteten). Nun verabschiedete der Gemeinderat Pittenhart eine neue entsprechende Satzung.
Die Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder – das Abstimmungsergebnis war mit sieben zu fünf Stimmen sehr knapp – sah sich dazu gezwungen, weil man für anstehende Projekte dringend der staatlichen Zuschüsse bedürfe. Geschäftsleiter Ludwig Mörner wies darauf hin, dass es gesetzlich vorgegeben sei, dass die Erhebung von Gebühren die vorrangige Quelle zur Finanzierung gemeindlicher Aufgaben ist.
Die neue Pittenharter Satzung entspricht nicht der vom Gemeindetag vorgeschlagenen Mustersatzung, sondern orientiert sich an den in Obing verabschiedeten Sätzen für den Gemeindeanteil bei Straßenbaumaßnahmen an den unterschiedlichen Kategorien von Ortsstraßen. Mit einem Gemeindeanteil bei den Kosten für Baumaßnahmen an Geh- und Radwegen an Anliegerstraßen von 40 Prozent, bei Haupterschließungsstraßen von 45 Prozent und bei Hauptverkehrsstraßen von 55 Prozent schöpft die neue Satzung den durch Gerichtsurteile vorgegebenen Rahmen für Überschreitung der Mustersatzung vollkommen aus.
Bürgermeister Sepp Reithmeier merkte noch an, dass durch die Anhebung des Gemeindeanteils bei den Fahrbahnen im Vergleich zur bisherigen Satzung der Nachteil der Erhebung von Beiträgen für Geh- und Radwege für die Anlieger teilweise ausgeglichen werde. Außerdem berichtete er von Diskussionen hinter den Kulissen des Landtags, den Gemeinden die Entscheidung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen doch wieder freizustellen. Die gegenwärtige Rechtslage erfordere aber unabhängig davon den unverzüglichen Erlass der geänderten Straßenausbaubeitragssatzung.