Rohrdorf – Zusätzlich zu Erdgräbern für Särge und Urnen und zur Urnenwand stehen den Bürgern jetzt zwei weitere Optionen offen. Auf einem Teil der eigens gestalteten Urnenwiese auf dem Thansauer Friedhof können biologisch abbaubare Urnen in senkrecht in die Erde gesetzte Rohre gebettet werden; in jedem der derzeit zehn Rohre bis zu zwei Aschegefäße (wir berichteten).
Blumenschmuck
ist möglich
Neben den Bestattungskosten und der Nutzungsgebühr von jährlich zehn Euro fallen für die Marmorplatte auf dem Rohrgrab 460 Euro an. Anders als an der Urnenwand ist es dort auch gestattet, Blumenschmuck abzulegen und Grablichter aufzustellen.
Im Zuge der Neufassung wurde außerdem das Nutzungsrecht für die Urnenwandgräber der Praxis angepasst und von zehn auf 15 Jahre erhöht. Die jährliche Nutzungsgebühr beträgt hier 30 Euro; dazu kommen noch die Kosten für die Deckplatte und deren Gravur.
Wie der Standesbeamte Martin Grick in der Gemeinderatssitzung erläuterte, werde die Nutzungszeit für die Wandabteile in der Regel ohnehin nach zehn Jahren verlängert; dies ist unbegrenzt oft für jeweils weitere fünf Jahre möglich. Damit gilt nun für alle Grabarten eine einheitliche Regelung.
Halbanonyme Bestattung
Für die Rohrdorfer Bürger besteht darüber hinaus die Möglichkeit einer „halbanonymen“ Bestattung. Dabei wird der Liegeplatz der Urnen in dem dafür vorgesehenen Bereich der Wiese lediglich in den Unterlagen der Friedhofsverwaltung vermerkt. In diesem Fall fallen lediglich die Bestattungskosten an. Doch, gibt Grick zu Bedenken, erhalte der Liegeplatz dort weder ein Grabdenkmal noch eine andere Kennzeichnung; es fehle also der konkrete Ort zum Gedenken an den Verstorbenen.
Bereits im vergangenen Jahr hatte der Gemeinderat eine Neuauflage der mehr als 30 Jahre alten Satzung erlassen, die im Laufe der Zeit mit etlichen Anmerkungen versehen worden war. Zu diesem Zeitpunkt war jedoch die Urnenwiese noch nicht unter Dach und Fach, weshalb nun erneut aktualisiert wurde.