Keine Stellungnahme zum LEP

von Redaktion

Obinger Gemeinderat verzichtet auf Kommentierung

Obing – Zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) Bayern in den Bereichen „Zentrale Orte“ und „Vermeidung von Zersiedelung“ gab der Obinger Gemeinderat keine erneute Stellungnahme ab. Die Verwaltung stellte dar, dass die einzige für Obing relevante Änderung die raumplanerisch erlaubte Größe von Einzelhandelsgeschäften betreffe. In Zukunft sind in allen Gemeinden Märkte mit bis zu 1200 Quadratmetern Verkaufsfläche möglich.

Die in der Neufassung des LEP vorgenommenen Änderungen zur Lage von Gewerbegebieten, die in Ausnahme von der eigentlich erforderlichen Anbindung an Siedlungsstrukturen, dem sogenannten Anbindegebot, außerhalb der Orte ausgewiesen werden können, betreffen Obing nicht, da es dabei nur um die Einschränkung der Möglichkeiten gehe, Gewerbegebiete entfernt von Siedlungen an Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen auszuweisen.

Zur Fortschreibung des Regionalplans für die Region Südostoberbayern im Kapitel Land- und Forstwirtschaft verzichtete der Obinger Gemeinderat ebenfalls auf die Abgabe einer Stellungnahme ab. igr

Artikel 1 von 11