Obing – Der Obinger Gemeinderat beschloss jetzt, die Einbeziehungs- und Entwicklungssatzung Honau zur Erweiterung der bestehenden Ortsabrundungssatzung im Bereich der im Nordosten vorgesehenen Baufläche so zu ändern, dass die Fläche auch ohne Verlegung der dort bestehenden Straße bebaut werden kann. Vor der Gemeinderatssitzung hatte eine Ortsbesichtigung mit Kreisbaumeister Rupert Seeholzer stattgefunden.
In die neu auszuweisende Fläche soll eingezeichnet werden, wo genau gebaut werden darf. Das entsprechende Baufenster soll möglichst eng um den geplanten Bau gezogen werden.
Zuvor sei jedoch mit der Immissionsschutzabteilung im Landratsamt abzuklären, ob die Wohnbebauung an dieser Stelle mit dem nicht allzu weit entfernten Schweinestall in Konflikt geraten könne und ob es eines Immissionsgutachtens über mögliche Lärm- und Geruchsbelästigung bedürfe, so die Meinung der Gemeinderatsmitglieder. ca