Entscheidung über BEBAUUNGSPLAN „Oberbrunn“ verzögert sich

Bestandsgeschützte Gärtnerei fordert Baugrenzen

von Redaktion

Die Angst einer Gärtnerei, durch neue Wohnbebauung im Betrieb behindert zu werden, beschäftigte jetzt den Pittenharter Gemeinderat.

Pittenhart – Immer noch nicht abschließend behandeln konnte der Gemeinderat Pittenhart in seiner jüngsten Sitzung den Bebauungsplan „Oberbrunn“. Bei der Abwägung der Stellungnahmen öffentlicher Stellen und privater Betroffener zu dem geänderten Bebauungsplanentwurf ergab sich noch Klärungsbedarf hinsichtlich der Nachbarschaft dort entstehender Wohnbebauung zur Gärtnerei Maier. Vor allem wegen der von der Gärtnerei möglicherweise ausgehenden Lärmemissionen.

Pittenharts Bürgermeister Sepp Reithmeier betont aber, dass mit der Verzögerung keine Einschränkung für Bauvorhaben in dem im Zusammenhang bebauten Ortsbereich von Oberbrunn verbunden ist, da diese so weiterhin nach der Bayerischen Bauordnung beurteilt werden.

Anwalt fordert

genaue Baugrenzen

Der die Gärtnerei Maier vertretende Rechtsanwalt forderte in seiner Stellungnahme, die neue Wohnbebauung dürfe nicht so nah an den bestandsgeschützten Betrieb der Gärtnerei heranrücken, dass es zu Konflikten kommen könne und der Betrieb eingeschränkt werde. Daher forderte er die genaue Festlegung von Baugrenzen auf den der Gärtnerei benachbarten Grundstücken.

Die Pittenharter Gemeinderatsmitglieder verwiesen allerdings darauf, dass die damit in Zusammenhang stehenden immissionsschutzrechtlichen Fragen schwierig zu klären seien, nachdem die Gärtnerei Maier es seit Dezember 2015 nicht geschafft habe, ein ausführliches Betriebskonzept vorzulegen, wie es auch von der Unteren Immissionsschutzbehörde gefordert werde. Sinnvolle Festsetzungen für die Nachbargrundstücke könnten erst getroffen werden, wenn nachvollziehbare Angaben zu künftigen Zufahrten und weiteren Betriebsgebäuden vorlägen.

Anfrage ans Landratsamt

Um dennoch in dem Bebauungsplanverfahren weiterzukommen, möchten die Gremiumsmitglieder nun mit Christian Nebl, Abteilung Bauen und Umwelt im Landratsamt Traunstein, und der Immissionsschutzabteilung abklären, ob nicht allgemeine Aussagen im Bebauungsplan genügten – beispielsweise in Form eines flächenbezogenen Schallleistungspegels.

Die weiteren Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger zum Bebauungsplan wurden berücksichtigt oder es wurde auf bereits ausgesprochene Positionen der Gemeinde Pittenhart verwiesen.

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