Gemeinderat Bad Feilnbach

Probleme mit Gewerbeflächen

von Redaktion

Trotz erheblicher fachlicher Bedenken wegen der Lage in einem Überschwemmungsgebiet hält der Bad Feilnbacher Gemeinderat an der Erweiterung des Gewerbegebietes „Mooslindl“ an der Kreisstraße RO46 fest. Die Änderungsentwürfe für den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan wurden jetzt praktisch durchgewunken.

Bad Feilnbach – Eine umfangreiche Sitzungsvorlage hatte das Gremium im Fall der Erweiterung des Gewerbegebietes „Mooslindl“ abzuarbeiten. Die Gemeinde will dort auf einer 0,8 Hektar großen Fläche die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung eines bestehenden Metallbaubetriebes schaffen. Hierzu haben Wasserwirtschaftsamt und Landratsamt Rosenheim darauf hingewiesen, dass das Plangebiet in einem ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet liegt und von der Ausweisung deshalb abgeraten werde.

Nach den Ausführungen des Landratsamtes Rosenheim sei die Erweiterung rechtlich nur dann zulässig, wenn die Planung auf das gesamte Gemeindegebiet bezogen alternativlos sei. Der Gemeinderat stellte dazu fest, dass im gesamten Gemeindegebiet keine gemeindlichen Gewerbegrundstücke vorhanden und Grundstücke in Privatbesitz auf absehbare Zeit nicht verfügbar seien. Zudem sei die noch vorhandene kleinteilige Landwirtschaft auf potenzielle Flächen angewiesen.

Da der Aufstellungsbeschluss in Kenntnis der wasserrechtlichen Problematik gefasst wurde, sei der Planungswille somit eindeutig gewesen.

Auch der Inhaber einer benachbarten Fremdenpension befürchtet negative Auswirkungen. Der Betrieb sei derzeit schon mit dem bestehenden Wertstoffhof und den geplanten Schredderanlagen auf der Westseite des Jenbachs belastet. Mit der anstehenden Gewerbeerweiterung östlich davon wäre die Existenz zusätzlich bedroht. Der Gemeinderat wies darauf hin, dass die Planung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten erarbeitet wurde und die geltenden Immissionsschutzwerte alle eingehalten würden. Deshalb könne den Einwendungen nicht gefolgt werden.

Daraufhin billigte das Ratsgremium einstimmig die Planentwürfe samt einiger Änderungen und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung des weiteren Verfahrens.

Zu der geplanten Nahwärme-Heizzentrale teilte Bad Feilnbachs Bürgermeister Hans Hofer (FW) mit, dass die vom Landratsamt erteilte Baugenehmigung durch eine Nachbarklage angefochten wurde. Im Zuge der Behandlung vor dem Münchner Verwaltungsgericht habe das Landratsamt die Baugenehmigung zurückgenommen. Nunmehr müssten einige Dinge überprüft werden, um das Genehmigungsverfahren wieder aufnehmen zu können.

Außerdem: Für das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm wurden als Bedarf für das kommende Jahr 4,8 Millionen Euro förderfähige Kosten gemeldet. Darin sind 2,25 Millionen Euro für die Neugestaltung des Dorfplatzes und der Kufsteiner Straße, 1,3 Millionen Euro für das Parkdeck und eine Million Euro für die Verlegung der Bahnhofstraße enthalten.

Für die Feuerwehren Au, Bad Feilnbach und Litzldorf beschloss der Gemeinderat die (Ersatz)-Beschaffung von drei Tragkraftspritzen zum Gesamtpreis von knapp 43000 Euro. Für die ehrenamtlich tätigen Senioren- und Behindertenbeauftragten wurde abschließend eine jährliche Aufwandsentschädigung von jeweils 350 Euro bewilligt. ay

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