Schonstett – „Schonstett Süd“ wird ein reines Wohngebiet werden. Die Grundflächenzahl wurde auf 0,3 festgelegt. Pro Parzelle sind zwei Wohneinheiten möglich und je Wohneinheit sind zwei Stellplätze nachzuweisen. Die Wandhöhe soll nicht höher als 6,5 Meter ab Oberkante fertiger Fußboden betragen und es soll nur Satteldächer geben. Für jedes Grundstück wird eine Regenwasserrückhaltung notwendig werden.
Beschluss zum Plan in der Februarsitzung
Diese und viele weitere besprochenen Details werden nun in den Bebauungsplan eingearbeitet, der dann in der Februarsitzung beschlossen werden soll. Anschließend erfolgt die öffentliche Auslegung.
Genehmigt hat das Gremium den Antrag auf Verlängerung der Nutzungsänderung in der Hauptstraße. Geplant ist der Einbau von vier Wohnungen in eine Gaststätte.
Bürgermeister Josef Fink teilte am Ende der Sitzung noch mit, dass der Kindergarten die Ferienbetreuung für Schulkinder einstellen wird.