Lärmaktionsplan der Bahn: zweite Phase hat begonnen

Der Bürger ist am Zug

von Redaktion

Die Schiene ist im Kommen! Nicht nur die Tiroler Nachbarn dringen mit Nachdruck darauf, dass der Güterverkehr weg von der Straße und rauf auf die Schiene kommt. Auch das bayerische Inntal stöhnt unter der Verkehrsbelastung. Es ist vornehmlich der Bahnlärm, der Anwohnern zu schaffen macht. Nun ist Hilfe in der Ferne zu sehen.

Rosenheim/Landkreis – Ab sofort bis 7. März können Bürger, die entlang von sogenannten Haupteisenbahnstrecken leben, dem Eisenbahn-Bundesamt ihre Wünsche und Kritikpunkte mitteilen. Dazu zählen die Strecken, die von 30000 Zügen und mehr pro Jahr befahren werden. Das Inntal und die Salzburger-Strecke sind also locker dabei. Diese Angaben werden in „Lärmkarten“ eingearbeitet.

Mit dem sogenannten „Lärmaktionsplan“ will die Bahn einer gerechten, europaweiten Lärmbewertung an Schienenwegen mittels Bürgerbefragung auf die Spur kommen. Je nach Ergebnis können dann entsprechende Lärmschutzmaßnahmen geplant und umgesetzt werden, heißt es in der großen Veröffentlichung des Eisenbahn-Bundesamtes. Allerdings gibt die Bahn zu bedenken, seien „keine unmittelbaren Rechtsfolgen aus den Ergebnissen der Lärmkartierung und der Lärmaktionsplanung abzuleiten“. Grundlage der Lärmaktionsplanung ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie. Das Ziel dieser Richtlinie ist es, Lärm europaweit einheitlich zu bewerten und seine Entstehung möglichst zu verhindern oder zu mindern.

Beteiligung der

Öffentlichung

Die Pläne müssen alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. Ein wichtiger Punkt dabei ist die Beteiligung der Öffentlichkeit. Mehr Infos dazu unter www.laermaktionsplanung-schiene.de oder über die Homepage des Eisenbahn-Bundesamtes www.eba.bund.de/lap .

Doch nicht nur Bürger und Aktionsbündnisse gegen Lärm können sich an der Befragung beteiligen, auch die Kommunen in der Region sind aufgefordert, eine Rückmeldung zum Lärmaktionsplan Teil B und zum Prozessablauf der Lärmaktionsplanung zu geben. Die Ergebnisse werden anschließend veröffentlicht. Hintergrund: Kommunen sollen so in die Lage versetzt werden, entsprechende Flächennutzungs- und Bauleitplanungen entsprechend der „Lärmkartierung“ zu erstellen.

Der Lärmaktionsplan Teil B kann voraussichtlich ab Mitte 2018 entweder auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes heruntergeladen oder per E-Mail sowie postalisch kostenlos angefordert werden: lap@eba.bund. de, oder Eisenbahn-Bundesamt, Heinemannstraße 6, in 53175 Bonn. An diese Adressen können auch Fragen gemailt oder geschickt werden.

An Hand eines Fragebogens, den Bürger auf freiwilliger Basis ausfüllen können, will das Eisenbahn-Bundesamt ein besseres Bild der von Anwohnern individuell empfunden Lärmbelästigung durch Züge gewinnen. In dem Fragebogen geht es beispielsweise um verschiedene Lärmquellen entlang der Strecke. Welche Lärmgeräusche stören am meisten – das Quietschen in Kurven, beim Bremsen, beim Fahren oder das Poltern der Schienen selbst? Außerdem wird gefragt, zu welcher Zeit der Zuglärm besonders stört: tagsüber, abends, nachts? Wobei stört der Lärm: beim Einschlafen, beim Durchschlafen, beim Arbeiten, beim Entspannen oder in der Freizeit? Welche Maßnahmen sieht der Betroffene als sinnvoll an: am Zug selbst, an der Strecke (Lärmschutzwand) oder am Haus (Lärmschutzfenster)? Gleichzeitig wird aber auch nach anderen Lärmquellen gefragt: Straße, Flugverkehr, Industrie, Schifffahrt?

Verschiedene Lärm-Pegel

zulässig

In dem Lärmaktionsplan werden verschiedene Gebiete auch kategorisiert, das heißt, dass im Rahmen von Grenzwerten unterschiedliche Pegel für Krankenhäuser und Schulen, Gewerbegebiete, reine Wohngebiete und Mischgebiete zulässig sind. Die niedrigsten Grenzwerte gelten für Schulen und Krankenhäuser (57 dB), die höchsten in Gewerbegebieten (69 dB). Ansprüche auf Schallschutz beim Bau und bei wesentlichen Änderungen von Schienenwegen sind bereits gesetzlich geregelt. Darauf verweist das Eisenbahn-Bundesamt in seiner Veröffentlichung. Allerdings heißt es auch: „Eine sofortige Lärmsanierung des gesamten Schienennetzes ist aus technischen und finanziellen Gründen nicht möglich, die Entscheidungsträger Bahn und Bund müssen Prioritäten setzen.“

Auf alle Fälle fließen die so gewonnenen Erkenntnisse in eine Lärmkartierung mit ein. Ziel ist, Umgebungslärm nach für die EU-Mitgliedsstaaten gemeinsamen Bewertungsmethoden zu erfassen und zu bewerten. Interessant: Beim Lärmaktionsplan Teil A kam heraus, dass Bayerns Bürger sich am meisten von Schienenlärm belastet fühlten, gefolgt von Baden-Württemberg und Hessen.

Seit 2012 bezuschusst der Bund die Umrüstung von Güterwagen auf eine Lärm mindernde Technik, insbesondere an den Bremsen. Für die rund 180000 Güterwagen, für die eine Förderung in Betracht kommt, sollen bis zum Jahr 2021 insgesamt maximal 152 Millionen Euro ausbezahlt werden. Die Lärmbelastung soll so bis 2020 um 50 Prozent gegenüber 2008 reduziert werden. Zusätzlich hat die Bundesregierung 2016 ein Gesetz erlassen, das den Betrieb von lauten Güterzügen bis 2021 im deutschen Schienennetz verbietet.

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