Amerang – Um Erschließungsbeiträge und den Verzicht auf Baumpflanzung im Schloßfeld sowie der dortigen Errichtung eines Regenrückhaltebeckens ging es in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats Amerang. Die Mitglieder beschlossen, dass aus den Teilbereichen der Jörg-von-Laiming-Straße eine Erschließungseinheit gebildet wird.
Grund dafür war aus Sicht des Gremiums, dass die drei Abschnitte der Jörg-von-Laiming-Straße in ihrer Funktionalität zusammenhängen. Nur im Ganzen sei die ringstraßenmäßige Anbindung der Anwohner an die Gemeindeverbindungsstraße möglich. Im ersten Bauabschnitt wurde der östliche Teilbereich des Baugebiets durch die Herstellung der Erschließungsanlagen bereits 1998 erschlossen. Für diesen Straßenabschnitt wurden die anfallenden Erschließungsbeiträge durch Vereinbarung der Gemeinde mit dem Grundstückseigentümer endgültig abgelöst.
Von der Ablösung ausgenommen war die Beitragspflicht für die Erschließung durch weitere Erschließungsanlagen. Zwischenzeitlich sind die übrigen nach dem Bebauungsplan vorgesehenen Erschließungsanlagen im Wesentlichen abgeschlossen. Die beiden gemeinsam hergestellten Straßen weisen eine funktionelle Abhängigkeit auf. Damit liegen aus Sicht der Verwaltung die gesetzlichen Voraussetzungen vor, wonach der Erschließungsaufwand für mehrere Anlagen, die für die Erschließung der erschlossenen Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt ermittelt werden kann. Hierdurch soll in diesem Fall einerseits vermieden werden, dass die Eigentümer von lediglich sechs Grundstücken den Erschließungsaufwand für eine Anlage tragen müssen, auf die auch alle übrigen Anlieger angewiesen sind. Zudem soll eine Doppelbelastung der zwei Grundstücke vermieden werden, die an beide Straßenabschnitte angrenzen. Der Gemeinderat stimmte weiter der Abweichung der Ausführung vom Bebauungsplan zu und entschied damit, auf die Herstellung der straßenbegleitenden Baumpflanzung und auf ein Regenrückhaltebecken zu verzichten.
Laut Verwaltung lässt sich die vorgesehene Pflanzung aus technischen Gründen nicht erstellen, nachdem sich im Rahmen der Ausführungsplanung herausstellte, dass eine gegen Hangwasser ausreichend gesicherte Entwässerung des Baugebiets nur durch die Herstellung eines straßenbegleitenden Grabens möglich ist.
Dieser Graben nimmt die gesamte Breite des südlich der Verkehrsfläche vorhandenen öffentlichen Grünstreifens ein. Der Verzicht auf die Baumpflanzung ist laut Behörden mit den Grundzügen der Planung vereinbar, da die vorhandenen umfangreichen weiteren Pflanzungen eine ortsplanerisch angemessene Grünordnung für den Siedlungsbereich gewährleisten. ca