Kiefersfelden/Flintsbach/ Oberaudorf/Brannenburg/ Raubling – Ein Punkt im „Lärmaktionsplan“ Teil A, den das Eisenbahn-Bundesamt veröffentlichte, sticht ins Auge. Er betrifft Lärmschutzmaßnahmen, die an Bahnstrecken bereits durchgeführt wurden. Das erstaunliche Ergebnis: Nur acht Prozent der Anlieger sind damit zufrieden. Die Mehrheit von rund 66 Prozent der Betroffenen, so ist in der jüngsten Veröffentlichung des „Lärmaktionsplanes für Haupteisenbahnstrecken des Bundes außerhalb von Ballungsräumen Teil A“ zu lesen, sind trotz Lärmschutzmaßnahmen unzufrieden.
Doch es gibt einen Knackpunkt: Lärm wird von Bürgern unterschiedlich wahrgenommen. Kurz gesagt: Was den einen enorm stört, hört der andere gar nicht. Oder wie Wilhelm Busch meinte: „Musik wird oft nicht schön gefunden, weil sie mit Geräusch verbunden…“ Klar ist: Subjektiv unangenehme Schallereignisse werden als Lärm empfunden. Viele Menschen empfinden Meeresrauschen als durchaus angenehm, den (Dezibel)-gleich starken Lärm eines Autobahnverkehrs als unangenehm.
Wie bereits in den OVB-Heimatzeitungen berichtet, sollen künftig die Berechnungen von Lärm entlang von Autobahnen, Bahnstrecken, Luftfahrtwegen und Wasserwegen europaweit vereinheitlicht werden. Es geht dabei um gültige Grenzwerte, die dann auch eines Tages einklagbar sind, weil gesetzlich verankert. Darüber hinaus geht es auch um die EU-einheitliche Berechnung, wie Schienenverkehrslärm überhaupt rechnerisch zu bestimmen ist.
In diese Lärmberechnung sollen Daten der Emissionsorte, des Transmissionsweges und der Immissionsorte eingehen – und zwar nach einem Lärmindex für Tag und Nacht getrennt. Denn erfahrungsgemäß wird der gleiche Lärmpegel nachts als unangenehmer empfunden.
Als Ort der Schallentstehung (Emissionsort) gilt ganz wesentlich der Zug selbst: Bremsen, die Länge des Zuges, seine Geschwindigkeit, sein Luftwiderstand oder Lautsprecherdurchsagen am Bahnhof, um nur einige zu nennen. Der Schall überträgt sich (Transmissionsweg) und gelangt zum Ort der Schallwahrnehmung (Immissionsort). Das kann bedeuten, dass bei bestimmten Wetterlagen Zuglärm lauter als üblicherweise zu hören ist. Es kann auch bedeuten, dass Anlieger in einem „Schallloch“ deutlich weniger Zuglärm hören, obwohl diese Orte näher an der Lärmquelle liegen als andere, die weiter weg sind. Bekannt ist auch bei Bergsteigern im Inntal das Phänomen, dass trotz „Berges Einsamkeit“ am Gipfel manchmal Autobahnlärm zu hören ist. Schallwellen breiten sich eben auch nach oben aus. Und wer ein Häuschen in zweiter Reihe hat, kann daraus den Vorteil ziehen, dass umgebende Gebäude eine schallabschirmende Wirkung haben.
Aktuell sind in Deutschland Grenzwerte für Lärm juristisch festgelegt. In reinen Wohngebieten gilt nachts eine Lautstärke von höchstens 49 Dezibel, in Dorf- und Mischgebieten von höchstens 54 Dezibel. Die Einhaltung dieser Grenzwerte kann durch Schallschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwände, Gabionen, Einhausungen (aktiver Schutz) erreicht werden. Oder durch Maßnahmen wie Schallschutzfenster an Häusern (passiver Schutz). Die Finanzierung dieser Maßnahmen zur Lärmvorsorge gelten allerdings nicht für bestehende Schienenwege.
Für Aufregung hatte deshalb in der Vergangenheit gesorgt, dass einige Inntal-Bürgermeister dafür gesorgt hatten, Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bahnstrecke zu errichten. Auf den Kosten blieben sie dann sitzen. Doch nach jüngsten Informationen sollen die Kosten dieser Maßnahmen aus einem „gesonderten Topf“ des Bundes (haushaltsrechtliche Regelung) kommen.