Neubeuern – Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens fuhren in der Vergangenheit eine Vielzahl von Radfahrern unerlaubterweise auch in der Gegenrichtung. Aus diesem Grund wurde von der Marktgemeinde Neubeuern beantragt, den Radweg auch in Gegenrichtung für den Radverkehr freizugeben.
Dank der ausreichenden Breite der Straße im innerörtlichen Bereich – zuzüglich eines Sicherheitstrennstreifens von 0,75 Meter – wurde diesem Antrag vom Landratsamt in Rosenheim stattgegeben. Durch die zusätzliche Beschilderung „Radfahrer frei“ erhalten die Radfahrer nun das Recht zur Benutzung auch in der Gegenrichtung.
Da keine besonderen Gründe für eine Radbenutzungspflicht vorliegen, haben die Radfahrer allerdings die Wahlmöglichkeit, ob sie den Radweg benutzen oder weiterhin die Kreisstraße befahren wollen.
An der einmündenden Brünnsteinstraße wurde aus Sicherheitsgründen das Zeichen „Radfahrer kreuzt von links und rechts“ oberhalb des Zeichens „Vorfahrt gewähren“ angebracht.
Bei der Abzweigung Mitterstraße besteht für dieses Zeichen keine rechtliche Grundlage, weil der freigegebene Weg vor dieser Einmündung endet.