Wanderkorridore und der Artenschutz

von Redaktion

Bebauungsplan „Puttinger Bach – Gewerbegebiet Perr – Daxlberg“ wieder aufgeschoben

Riedering – Der Bebauungsplan „Puttinger Bach – Gewerbegebiet Perr – Daxlberg“ beschäftigt den Riederinger Gemeinderat bereits seit vielen Jahren. Doch kurz vor Abschluss der Planungsphase wurde in der Juli-Sitzung bekannt, dass von der Unteren Naturschutzbehörde eine artenschutzrechtliche Prüfung angeordnet worden sei. Aufgrund des Vorkommens einiger Amphibien, Feldermäuse und Vögel mussten im Bebauungsplan Wander- beziehungsweise Flugkorridore „eingerichtet“ werden. Das Mischgebiet wurde verkleinert und nach Norden verschoben (wir berichteten).

Architekt Ferdinand Feirer-Kornprobst ging jetzt im Gemeinderat auf die jüngst eingegangenen Stellungnahmen ein. Der Bund Naturschutz bot seine Hilfe bei der Errichtung eines Amphibienzauns an, was der Architekt begrüßte.

Von einem Anlieger kam das Angebot, anstatt an der Westseite seines Grundstücks nun einen Wanderkorridor von 1,5 Meter Breite an der Ostseite einzurichten. Die Gemeinde sollte die anderen 1,5 Meter ermöglichen, sodass ein drei Meter breiter Korridor gewährleistet sei.

Thomas Grüber befand hingegen, dass ein Amphibienzaun in einem Garten „eine optische Beeinträchtigung“ sei. „Artenschutz betrifft alle!“, hielt Feirer-Kornprobst dagegen. Sofern der Gemeinderat zustimme, werde der „neue“ Wanderkorridor in den Bebauungsplan eingearbeitet und dieser erneut ausgelegt.

Eine weitere Stellungnahme eines Bürgers widersprach dem Gebot eines Wanderkorridors; dort sei, hieß es in dem Schreiben, in den vergangenen 25 Jahren keine Froschwanderung zu beobachten gewesen. Der Bebauungsplan sei unausgewogen und durch den Amphibienkorridor werde sein Grundstück entwertet.

Dem widersprach Feirer-Kornprobst. Das Grundstück liege im Norden der Daxlbergerstraße, sei also von dem Amphibienkorridor nicht betroffen. Was das Froschvorkommen betreffe, verwies Feirer-Kornprobst auf die Anordnung einer artenschutzrechtlichen Prüfung.

Dominik Summerer befand, dass der neue Bebauungsplan vor allem für die Gemeinde von Nachteil sei.

Geschäftsleiter Andreas Uhlig berichtete, dass die Gemeinde erst durch die Stellungnahmen der Bürger von dem Alternativvorschlag eines nach Osten versetzten Wanderkorridors erfahren habe. Bis dato sei man davon ausgegangen, dass sich durch zwei Grundstücke der Wanderkorridor ziehe, da es in dem Gutachten geheißen habe, dass Wanderrouten und Flugkorridore zu beachten seien. Das Landratsamt habe die fehlende Information bezüglich der Alternativroute bedauert, verwies aber ebenso wie die Untere Naturschutzbehörde darauf, dass die Alternativplanung nur für die Frösche und Kröten gelte; die vorgesehenen Flugkorridore sollten unbedingt beibehalten werden.

Michael Teubner fand, die Flugkorridore sähen „komisch“ aus, da diese nach Osten hin ausladend dargestellt seien, im Westen aber nur eine kurze Flugbahn aufwiesen. Er hakte nach, ob eine geringfügige Anpassung möglich sei. Feirer-Kornprobst verwies darauf, dass die Flugkorridore wohl auch die Jagdreviere seien.

Marianne Loferer warf ein, dass unklar sei, was verhandelbar sei und was nicht. Ein vom Bürgermeister angeregter Ortstermin mache aber wohl erst Ende Februar/Anfang März Sinn, wie Feirer-Kornprobst erklärte. Denn erst dann könnten die Tiere in der freien Wildbahn beobachtet werden.

Häusler schlug eine Sondersitzung samt Ortstermin vor. Bis dahin könne kein weiterer Beschluss gefasst werden.elk

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