Schechen – Die Gemeindeverwaltung Schechen weist darauf hin, dass sich für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 interessierte Personen für die Wahl zum Schöffen am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts bis spätestens 5. März 2018 und für die Wahl von Jugendschöffen für die Jugendschöffengerichte und Jugendkammer bis spätestens 23. Februar im Rathaus melden können.
Nähere Einzelheiten können den Bekanntmachungen an den amtlichen Gemeindetafeln und der Homepage der Gemeinde unter www.schechen.de entnommen werden. Dort gibt es auch die Bewerbungsbögen zum Runterladen.