Pärchen erschleicht sich Geld vom Jobcenter

Mietzahlungen für Drogen verwendet

von Redaktion

Weil es das Jobcenter um über 10000 Euro geprellt hat, ist ein Paar aus Braunschweig jetzt vor dem Rosenheimer Amtsgericht verurteilt worden. Während die Angeklagte mit einer Bewährungsstrafe davongekommen ist, muss der 39-jährige Angeklagte einsitzen.

Rosenheim – Vor dem Schöffengericht beim Amtsgericht Rosenheim musste jetzt ein Paar aus Braunschweig erscheinen, das in den Jahren 2014 bis 2016 in Flintsbach und Oberaudorf lebte. Der 39-jährige Immobilienkaufmann war zu dieser Zeit drogenabhängig. Wegen Besitzes und Drogenhandels wurde er 2016 zu 13 Monaten Haft verurteilt, von denen er inklusive U-Haft sieben Monate verbüßte, bevor er auf Bewährung wieder entlassen wurde.

Ebenfalls zur Bewährung wurde ihm die Unterbringung in einer geschlossenen Therapie zurückgestellt. Was ihn jedoch scheinbar nicht daran hinderte, das Jobcenter des Landkreises Rosenheim beziehungsweise das Arbeitsamt zu hintergehen. Seine Lebensgefährtin machte dabei nach Ansicht der Staatsanwaltschaft mit, weshalb sie ebenfalls vor dem Schöffengericht angeklagt war.

Die Betrugsmasche des Pärchens: Es verheimlichte, dass es in einer sogenannten „Bedarfsgemeinschaft“ zusammenlebte. Dazu legte der Angeklagte noch gefälschte Mietverträge vor, um eine eigene Wohnung vorzutäuschen und dafür die Miete zu kassieren.

Aufgeflogen waren die beiden durch einen Zufall. Das Arbeitsamt versuchte, dem Angeklagten ein Schreiben zuzustellen, was allerdings nicht funktionierte, da er zu diesem Zeitpunkt die Haftstrafe verbüßte. Als ein Außenmitarbeiter die Adresse der Frau aufsuchte, stellte er fest, dass sich an der Wohnung auch das Namensschild ihres Lebenspartners befand. Die Ermittlungen nahmen ihren Lauf, eine Anzeige wegen Betrugs folgte.

Rechtsgespräch

ohne Erfolg

Der Verteidiger des Braunschweigers, Dr. Adam Ahmed, bat gleich zu Beginn der Verhandlung um ein Rechtsgespräch, um auszuloten, ob es einen Weg gäbe, erneut eine Bewährungsstrafe zu erreichen. Das konnten ihm aber weder das Gericht in Person von Richter Christian Merkel, noch der Staatsanwalt zusagen.

Beide Angeklagten waren umfassend geständig, der 39-Jährige sogar so weit, dass er zugab, das Geld im Wesentlichen für die Beschaffung von Drogen verwendet zu haben. Wortreich erklärte der Angeklagte, dass er inzwischen vom Drogenkonsum völlig frei sei, was durch eine Reihe von Tests belegt sei. Er verwies darauf, dass seine Sozialprognose nun ausgesprochen günstig sei und sein Geständnis von Einsicht und Reue zeuge.

Was den Staatsanwalt jedoch nicht überzeugte. „Nur wenige Tage nach ihrer Haftentlassung haben sie weiter gefälscht und betrogen. Eine Vorstrafenliste mit zehn Einträgen und diesen Betrug mit hoher krimineller Energie über zwei Jahre durchgezogen. Da sehe ich keinerlei Spielraum für eine Strafaussetzung zur Bewährung.“ Er beantragte eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Für dessen Lebenspartnerin beantragte er – wie in einer Verständigung vorher verabredet – eine Haftstrafe von 22 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnte.

Ahmed trug für seinen Mandanten vor, dass dieser damals unter einem Suchtdruck gehandelt hätte, was eine sogenannte Strafrahmenverschiebung ergeben könne. Darüber hinaus sei dessen Geständnis nicht nur reuevoll und ehrlich gewesen, sondern habe dem Gericht auch einen größeren Aufwand erspart.

Geschlossene

Therapie

Er erklärte, dass sein Mandant mit einer Haftstrafe von zwei Jahren wirklich hinreichend beeindruckt sei und man diese Strafe auch nochmals zur Bewährung aussetzen könne. Zudem schilderte er die Ziele und Fortschritte, die sein Mandant habe, und die zu fördern im allgemeinen Interesse sein müsse.

Bei der Angeklagten folgte das Gericht letztlich der Vereinbarung und verhängte eine 22-monatige Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Dem Angeklagten jedoch konnte es den Gang in die Justizvollzugsanstalt nicht ersparen. „Zu viele Vorstrafen, zu hohe Rückfallgeschwindigkeit und zu hohe kriminelle Energie machten eine Bewährungsstrafe unmöglich“, begründete Richter Merkel das Urteil.

Für den verurteilten Braunschweiger kommt nun der Vollzug einer Unterbringung in der geschlossenen Therapie aus der vorherigen Verurteilung hinzu, die ebenfalls nur zur Bewährung ausgesetzt war.

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