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24-Stunden-Tankstelle: Was ist erlaubt?

von Redaktion

Zu einer erweiterten Diskussion, was alles an einer 24-Stunden-Tankstelle erlaubt ist, führte in der jüngsten Gemeinderatssitzung der Antrag der Maußen GmbH & Co betreffs Änderung der Rechtsverordnung zum Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen.

Griesstätt – Zunächst wurde im Gemeinderat festgestellt, dass die bisherige Regelung bezüglich der Öffnung an einzelnen Feiertagen bisher nicht korrekt gehandhabt wurde, da einige zu viel ausgeschlossen worden seien. Des Weiteren wurde festgehalten, dass die bisherigen Öffnungszeiten von 10 bis 19 Uhr um eine Stunde verlängert werden sollten. Daraus entstand aber die Frage, ob die zusätzliche Zeit am Abend nicht einem Missbrauch Tür und Tor öffnen könnte, denn laut Bürgermeister Robert Aßmus beträfe die Verlängerung nur das Waschen, nicht „Gaudi und Juchä“ auf dem Gelände. Zudem wurde das Fehlen einer Art Hausordnung bemängelt, die genau regle, was man laut Martin Fuchs an der Tankstelle dürfe und was nicht. Das sollte von der Firma Maußen bekannt gemacht werden. Denn Autowaschen ginge nach Abschaltung der Anlage eh nicht mehr.

Hier hakte Michael Kaiser ein, der nicht an eine Regelung über eine Hausordnung glaubte. Schließlich sei eine dauerhaft geöffnete Tankstelle immer ein Ort, wo Leute rumständen. Zudem erinnerte Aßmus an die schon mal dort aufgestellten Biertische, die wieder entfernt werden mussten und Anton Strahlhuber an eine offiziell nicht vorliegende Schankerlaubnis.

Antrag

zurückgestellt

Letztlich stellte sich auch die Nicht-Kontrollierbarkeit einer Hausordnung heraus, da man nicht dauernd danebenstehen könne, wenn jemand an der Tankstelle ein Bier kaufe und es noch vor Ort trinke. So wurde der Antrag bis zur Klärung der nötigen Regelungen und eines möglichen Aushangs einstimmig zurückgestellt.

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