Neubeuern – Die DB Netz AG hatte sich mit einem Schreiben an die Gemeinde Neubeuern gewandt, um ein Zutrittsrecht für Probebohrungen auf Flächen der Kommune zu erhalten und um Grundwassermessstellen auf diesen Flächen zu errichten. Sie begründete ihren Antrag mit dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG), wonach der Eigentümer zur Vorbereitung der Planung und Baudurchführung von Vorhaben durch den Träger oder von ihm Beauftragte eine Betretung und Vorarbeiten zu dulden habe.
In seiner November-Sitzung hatte der Markt Neubeuern den Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass an der geplanten Stelle ein gemeindlicher Bebauungsplan aufgestellt wird und zudem den vorgebrachten Paragrafen im AEG einer kritischen Würdigung unterzogen.
Bei einem Termin in der Marktgemeinde mit Vertretern der Bahn Mitte Januar wurde im Bereich der Kläranlage ein neuer Bohrpunkt vorgeschlagen, der sich zwar auf demselben Grundstück befindet, aber den Betrieb der Kläranlage beziehungsweise das Aufstellungsverfahren des Baubauungsplans und ein mögliches späteres Bauvorhaben nicht gefährden würde.
Aus diesem Grund sollte der Gemeinderat nun erneut über die Anfrage der DB Netz AG entscheiden. Von der Verwaltung wurden zwei Beschlussvorschläge vorgelegt, die dem Unternehmen zum einen gestatten, das Grundstück zur Vorbereitung der Planung für den Brenner-Zulauf zu betreten und auf dem vorbezeichneten Grundstück Erkundungsbohrungen durchzuführen. Und zum anderen, die hergestellte Erkundungsbohrung zu einer Grundwassermessstelle als Überflurpegel auszubauen und zu betreiben.
Vier Stimmen für den Beschlussvorschlag
Die Gemeinderatsmitglieder stimmten, unter dem Vorsitz des Zweiten Bürgermeisters Martin Schmid, mehrheitlich gegen diese Beschlussvorschläge. Nur vier Gremiumsmitglieder befürworteten den Beschlussvorschlag. Begründet wurde die Ablehnung damit, dass sie nicht an die Notwendigkeit einer neuen Trasse als Zulaufstrecke für den Brennerbasistunnel glauben und infolgedessen auch die Erkundungsbohrungen grundsätzlich ablehnen.