Gemeinderat Amerang

Eckdaten für Einheimischenmodell

von Redaktion

Anreize für junge Familien schaffen, sich in Amerang niederzulassen – das ist das Ziel des Gemeinderats. Doch auch alle übrigen Bewerber, die in Amerang wohnen, arbeiten oder sich ehrenamtlich engagieren, sollen nach einem Punktebewertungssystem bei der kommunalen Vergabe von Grundstücken oder Schaffung von neuem Wohnraum profitieren.

Amerang – In einer eingehenden Beratung legte das Gremium schon einmal einige Eckpunkte fest. Hoch im Kurs ist wieder das „Einheimischenmodell“, das jungen Familien eine Chance gegen finanzkräftige Ortsfremde bieten soll, aber zwischenzeitlich wegen einer möglichen Ungleichbehandlung gegenüber anderen Interessenten in der Kritik der EU-Kommission gestanden hatte.

Mittlerweile wurden einheitliche Leitlinien vereinbart und die Kommunen können Bauland an die ortsansässige Bevölkerung verbilligt abgeben. Dazu wurden die Vergabekriterien angepasst. Für das Ameranger Modell, das vorsieht, vorhandene Grundstücke je zur Hälfte im Einheimischenmodell und im freien Verkauf anzubieten, gibt es konkrete Überlegungen.

Laut den Vorstellungen der Entscheidungsträger kommen für verbilligte Grundstücke nur Bewerber in Betracht, deren Vermögen 150 Prozent des Verkehrswertes des Vertragsgrundstücks und deren Einkommen bestimmte Obergrenzen nicht überschreitet. Derzeit sind das 42700 Euro bei Alleinstehenden (wird jährlich angepasst) zuzüglich 7000 Euro pro Kind. Im Hinblick auf die Einhaltung der Vermögensobergrenze ist die Angemessenheit aus Sicht der Verwaltung differenziert zu betrachten. Bei einem durchschnittlichen Verkehrswert von derzeit etwa 200 Euro je Quadratmeter Bauland (einschließlich Erschließungsbeiträge) errechnet sich demnach bei einer durchschnittlichen Parzellengröße von 600 Quadratmetern und Baukosten von circa 350000 Euro, ein Gesamtinvestitionsbedarf von circa 470000 Euro. Mit dem angegebenen zulässigen durchschnittlichen Einkommen sollte eine Eigenkapitalausstattung von mindestens einem Drittel des Gesamtinvestitionsbedarfs vorhanden sein. Insoweit wurde eine Vermögensobergrenze in Höhe von 150 Prozent des Verkehrswertes des Vertragsgrundstücks als angemessen angesehen. In der Findungsphase ist der Gemeinderat noch bei den Festlegungen, in welchem Maß die einzelnen Kriterien gewertet werden sollen. Der „Ortsgebundenheit“ darf dabei laut EU-Leitlinie höchstens eine Gewichtung von 50 Prozent beigemessen werden.

Aus Sicht des Gremiums sollten die Bewerber mindestens fünf Jahre ihren Erstwohnsitz oder ihren Arbeitsplatz in der Gemeinde haben, und auch das Engagement im Ehrenamt sowie soziale Kriterien sollen in die Punktebewertung miteinfließen. Darüber hinaus soll anhand von weiteren Modellrechnungen demnächst beraten werden.

Klarheit herrschte dagegen über die Vertrags- und Förderbedingungen. Der Kauf im Einheimischenmodell soll mit 20 Prozent ermäßigt werden. Bedingungen sind die Bauverpflichtung innerhalb von drei oder die Fertigstellung innerhalb von fünf Jahren sowie ein zehnjähriges Nutzungsgebot. Bei einem vorzeitigen Verkauf wird die Rückzahlung der Ermäßigung abzüglich zehn Prozent je volles Jahr der vertragsgemäßen Nutzung als pragmatische Lösung vorgesehen.

Bei einem Verkauf zum vollen Verkehrswert soll die Grundstücksvergabe nach denselben Kriterien erfolgen. Allerdings spielt das Vermögen hier keine Rolle. Es soll die Bauverpflichtung ohne weitere Bindungen gelten.

Bauförderung für junge Familien

Ein Signal wollte der Rat mit einem „Baukindergeld“ setzen. Junge Familien, die Altbauten sanieren und in bestehenden Gebäuden eigengenutzten Wohnraum schaffen, erhalten je Kind 5000 Euro. Die Antragstellung nach Erstbezug ist seit dem 1. Januar in diesem Jahr möglich beziehungsweise nach Geburt, soweit ein Kind innerhalb von fünf Jahren nach dem Erstbezug geboren wird. Damit wollte der Gemeinderat Anreize für junge Familien schaffen, um vorhandenen Wohnbestand besser zu nutzen und Ideen zu kreieren, damit keine neuen Flächen verbraucht werden.

Voraussetzungen für die Förderung sind Investitionen in die Gebäudeerrichtung und -sanierung in Höhe des mindestens zehnfachen Förderbetrags (50000 Euro je Kind). Dabei müssen die Einkommensgrenzen nachgewiesen werden. Eine Förderung ist nicht möglich bei vergünstigtem Erwerb eines Einheimischen-Grundstücks nach bisherigen Bedingungen.

Vorläufig ist eine Budgetierung von 50000 pro Jahr angedacht. Die Gewährung und Auszahlung der Förderung soll nach Reihenfolge des Antragseingangs und Mittelverfügbarkeit erfolgen.ca

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