Jugendschöffengericht Rosenheim
Bewährung für Handel mit Marihuana
Durch seinen Drogenhandel habe er massiv Dritte gefährdet, urteilte die Richterin vor dem Jugendschöffengericht Rosenheim und verurteilte einen 21-jährigen Drogendealer zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung. Foto dpa
Das Jugendschöffengericht Rosenheim verurteilte einen 21-Jährigen wegen unerlaubten Besitz und Handelns mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Die Anklage hatte eine Strafe von einem Jahr und zehn Monaten für erzieherisch notwendig gehalten.
Rosenheim/Stephanskirchen – Wahrscheinlich, um seinen eigenen Drogenkonsum zu finanzieren, stieg der Stephanskirchener Ende März 2017 ins Rauschgiftgeschäft ein. In den folgenden Monaten betrieb er einen florierenden Handel mit Marihuana. Ursprünglich war die Anklage von 26 Fällen des Handelns und B