Aus dem Gerichtssaal

Busfahrer mit Zubrot

von Redaktion

Pole zu 20 Monaten auf Bewährung verurteilt

Kiefersfelden – In schöner Regelmäßigkeit holte die deutsche Bundespolizei bei der Grenzkontrolle in Kiefersfelden Nigerianer aus Bussen des Unternehmens „Eurolines“. Sie hatten mit gefälschten Papieren, aber ordnungsgemäß auf den Passagierlisten gemeldet, versucht, nach Deutschland einzureisen.

Zuweilen waren es sogar zwei oder mehr Illegale, die falsche Papiere dabei hatten – und diese Dokumente lauteten alle auf denselben Namen, sodass in der jeweiligen Passagierliste zuweilen drei identische Namen aufgeführt waren.

So dämmerte es den Fahndern, dass diese illegalen Grenzübertritte kaum ohne Mitwirkung oder wenigstens Duldung der jeweiligen Busfahrer möglich sein konnten.

So nahm man – anlässlich der Buskontrolle am 6. August 2017 – nicht nur zwei illegal einreisende Nigerianer, sondern auch den Busfahrer fest. Diese Festnahme war umso begründeter, als bei ihm ebenfalls falsche italienische Dokumente sichergestellt wurden.

Nun machte man diesem polnischen Busfahrer alle Grenzübertritte zum Vorwurf, bei welchen illegale Personen in den Bussen dieses Unternehmens festgehalten worden waren. Dass es sich die Ermittler der Bundespolizei dabei allerdings etwas zu einfach gemacht hatten, wurde klar, als der Angeklagte mit Belegen seine Einsatzzeiten nachweisen konnte. Daraus ging hervor, dass er bei fünf der elf ihm zur Last gelegten Fahrten gar nicht in den angehaltenen Bussen hatte sein können. Insoweit wurde die Anklage gegen ihn fallen gelassen.

In den verbliebenen Fällen zeigte er sich geständig. Weil er auch in keinem der von ihm befahrenen Länder irgendeine Vorstrafe aufzuweisen hatte, konnte sich das Gericht mit den Verfahrensbeteiligten auf eine Bestrafung einigen, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Das Busunternehmen war als Subunternehmer für die Firma Eurolines unterwegs. Eurolines hat sich zwischenzeitig von dem polnischen Unternehmen getrennt.

So forderte der Staatsanwalt, weil es sich um gewerbsmäßige Schleusungen gehandelt habe, eine Strafe von 24 Monaten. Wie verabredet, stimmte er einer Aussetzung zur Bewährung zu.

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Olaf Groborz, verwies auf die lange U-Haft von über sechs Monaten und hielt 18 Monate Haft für angemessen, selbstverständlich mit Bewährung. Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Stefan Tillmann erklärte eine Strafe von 20 Monaten für rechtens und setzte diese für dreieinhalb Jahre zur Bewährung aus.

Artikel 1 von 11