Rosenheimer wegen Betruges zu Gefängnisstrafe verurteilt

Wohntraum wie eine Seifenblase zerplatzt

von Redaktion

Er selbst war einem Kreditbetrüger aufgesessen, hatte zudem aber selbst einen Hausverkäufer betrogen. Dafür hat das Rosenheimer Gericht einen Rosenheimer jetzt zu einer Gefängnisstrafe von 26 Monaten verurteilt.

Großkarolinenfeld/Rosenheim – Auch wenn die Kreditzinsen niedrig sind, bekommt ein Mann, der eine eidesstattliche Versicherung abgelegt hat, in der Regel keinen Kredit. Das wollte ein arbeitsloser Heizungsbauer aus Rosenheim nicht glauben. Denn er plante ein Haus zu kaufen, das gegenüber dem Kreditgeber als Sicherheit gelten konnte. Im Internet glaubte der Mann, einen Kreditgeber gefunden zu haben – in Großkarolinenfeld fand sich das passende Haus.

Weil die Zahlung des Internet-Kreditgebers auf sich warten ließ, er aber nicht mehr warten wollte, bastelte er sich einen Kontoauszug zurecht, der suggerieren sollte, dass die Anweisung über 360000 Euro bereits getätigt worden sei. Mit Erfolg: Er erhielt die Schlüssel, zog ein und legte mit den dringend notwendigen Renovierungsmaßnahmen los.

Für etwa 27000 Euro beschaffte er Material und machte sich daran, neue Böden zu verlegen, die Bäder zu fliesen und Bauschäden zu beheben. Doch der Traum vom Wohnraum zerplatzte wie eine Seifenblase, nachdem der vermeintliche Kreditgeber sich als Betrüger herausstellte. Und der Gegenwert des Hauses beziehungsweise die Tilgung durch Mieteinnahmen durch Verwandte, die miteinziehen sollten, überzeugten auch keine anderen Geldgeber.

Ein Zwangsverwalter der Bank brachte ihn schließlich dazu, dass er wieder aus dem Haus auszog – allerdings nicht ohne den Versuch, einen Kaufinteressenten über den Tisch zu ziehen. Bis der vorherige Eigentümer des Hauses schließlich Anzeige erstattete. Schließlich hatte der 46-Jährige neun Monate die Immobilie quasi mietfrei bewohnt. Zudem hatte der Hausbesitzer beim Verkauf, den er letztlich doch noch über die Bühne bringen konnte, rund 20000 Euro weniger erzielt.

„Ich hätte das Geld schon bekommen“ behauptete der Mann, der bereits sechs Vorstrafen wegen Betrugs hat, jetzt vor dem Rosenheimer Gericht. „Ich habe mich im Internet schlau gemacht.“ Die Staatsanwaltschaft verwies auf den hohen Schaden, den der Angeklagte verursacht habe und darauf, dass er hätte wissen müssen, dass es bei seiner negativen Bonität keinen Kredit für ihn gäbe. Dazu käme seine einschlägige Vorstrafensituation. Bei dieser ansteigenden Kriminalitätskurve sei eine positive Sozialprognose laut Staatsanwalt unmöglich. Er beantragte eine Haftstrafe von drei Jahren, was eine Aussetzung zur Bewährung bereits im Vorfeld ausschloss.

Verteidiger Harald Baumgärtl verwies auf die Bemühungen seines Mandanten. „Er hat sich wahrlich um einen Kredit bemüht und wollte das Anwesen wirklich erwerben. Niemals hätte er ansonsten soviel Geld und Schweiß in die Renovierung des Hauses gesteckt. Kein Betrüger würde soviel Arbeitskraft, Geld und Mühen in ein Haus stecken mit Hilfe dessen er betrügen will“, brach er eine Lanze für seinen Mandanten.

Verteidiger fordert Bewährungsstrafe

Freilich habe der Eigentümer durch die Fehleinschätzung des Angeklagten Geld verloren. Aber das sei mit einer Strafe von 18 Monaten, die das Gericht auch zur Bewährung aussetzen könne, hinreichend geahndet.

Das Gericht aber beharrte auf dem Standpunkt, der Rosenheimer hätte erkennen müssen, dass eine Finanzierung hoffnungslos gewesen sei. Und angesichts der Vorstrafen – und auch der widerrufenen Bewährungschancen – käme eine Strafe nicht mehr in Betracht, die noch einmal ausgesetzt werden könnte. Der Urteilsspruch lautete letztlich 26 Monate Gefängnis.

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