Einheimischenmodell geregelt

von Redaktion

Ameranger Gemeinderat stimmt neuen Richtlinien zu

Amerang – Der Ameranger Gemeinderat beschloss jetzt die neuen Richtlinien zur Vergabe von Wohnbaugrundstücken und zur Förderung von Altbausanierungen der Gemeinde Amerang. Die bisher gültige Regelung für den Erwerb von Grundstücken im „Einheimischenmodell“ wurde gleichzeitig mit dem neuen Beschluss außer Kraft gesetzt.

Soziale Aspekte machen 60 Prozent aus

Bereits in der vorangegangenen Sitzung hat der Gemeinderat die Eckpunkte, wie beispielsweise die Einkommensgrenzen, festgelegt. Nun wurden die ergänzenden Vergabekriterien hinsichtlich ihrer Wertung nochmals beraten und abgestimmt. Teil eins regelt die Vergabe von Wohnbaugrundstücken. Die Gewichtung der Ortsbezugskriterien wurde auf 40 und die der sozialen Gesichtspunkte auf 60 Prozent festgesetzt.

Dies komme, aus Sicht des Gemeinderats, dem primären Ziel, nämlich der Schaffung von Wohnbauland für junge Familien, stärker entgegen. Einkommen und Vermögen fließen jeweils nur noch mit zehn Prozent in die Bewertung mit ein. Dafür wurden die Faktoren junge Familie und Schwerbehinderung beziehungsweise Pflege mit jeweils 20 Prozent stärker gewichtet.

Im Teil zwei der Richtlinien ist die Förderung von Familien für die Sanierung von Bestandswohnimmobilien geregelt. Die Anregungen aus dem Gemeinderat, wonach lediglich Altbauten ab einer festgesetzten Investitionshöhe mit einem Betrag von 5000 Euro je Kind gefördert werden und die anteilige Rückzahlungspflicht in einem Zeitraum von zehn Jahren, wurden aufgenommen. Für die Förderung von Altbausanierungen sind im Haushalt 50000 Euro vorgesehen.

Nähere Informationen zu den Vergaberichtlinien und Fördermöglichkeiten sind auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.amerang.de nachzulesen. ca

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