Drogenabhängiger (26) für Angriff auf Erdbeerverkäuferin verurteilt

Therapie in der geschlossenen Abteilung

von Redaktion

Ein drogenabhängiger Mann (26) musste sich nun vor Gericht verantworten, nachdem er eine Erdbeerverkäuferin attackiert hatte, um zu Geld zu kommen. Dass eine Therapie in einer geschlossenen Abteilung die letzte Chance für den Angeklagten ist, sein Leben in den Griff zu bekommen, davon war auch der Richter letztlich überzeugt.

Halfing/Prien – Er ist den Drogen absolut verfallen, bereits dreimal wurde er verurteilt. Jede Bewährungsstrafe wurde widerrufen, weil er es einfach nicht schaffte, von den Drogen loszukommen. So rutschte ein 26-jähriger gebürtiger Priener, der jetzt in Rosenheim vor Gericht stand, immer mehr ab – wurde zum Dieb, zum Einbrecher, gar zum Räuber.

Dass er einer Bedienung, die ihn sehr gut kennt, die Handtasche mit der Service-Börse und über 700 Euro entwendete nahm er ebenso in Kauf wie den Schrecken einer Erdbeer-Verkäuferin, die er in ihr Häuschen zurückstieß um die Geldbörse aus einer Schublade zu reißen. An seinen nächtlichen Einbruch in einen Bad Endorfer Kinderhort hatte er überhaupt keine Erinnerung mehr. Ebenso wenig wusste er, wo, wann und wem er das Fahrrad entwendet hatte, auf dem er in seinem Drogenrausch gestürzt war.

Aus der Wohnung seiner Mutter war er rausgeflogen, weil er diese, wie so viele andere ebenfalls immer wieder bestohlen hatte, um an Drogen zu kommen. Genächtigt hatte er danach in einem ausrangierten Schienenbus bei Halfing. Auf Grund der Beschreibung und wegen seiner Bekanntheit bei der Priener Polizei konnten ihn die Beamten nach dem Überfall auf die Erdbeerverkäuferin problemlos identifizieren und verhaften. Dabei konnte ein wenig Geld aus der Beute sichergestellt werden. Alle seine Vergehen gestand er unumwunden, auch wenn er sich an einige Dinge nicht mehr erinnern konnte.

Dr. Stefan Gerl, Chefarzt des Innsalzach-Klinikums, berichtete, dass der Angeklagte unter einer erheblichen Polytoximanie leidet. Nach Ansicht des Mediziners hatte er in seiner Drogenzeit das gesamte Spektrum an Betäubungsmitteln – von Alkohol über Heroin, Fentanyl, Opium, Polamidon, Benzodiazepam bis zu Subotex – konsumiert. Bereits mit 13 Jahren hatte er mit Cannabis begonnen. 2011 sei er erstmals im Inn-Salzach-Klinikum zum Entzug erschienen.

Allerdings habe er niemals eine echte Therapie absolviert. Unter dem vorhandenen Suchtdruck sei nicht auszuschließen, dass seine Schuldfähigkeit zur jeweiligen Tatzeit eingeschränkt gewesen war. Sofern der Angeklagte, wie er selber sagt, tatsächlich therapiewillig sei, dann sei eine Unterbringung in einer geschlossenen Therapieanstalt zu empfehlen.

Die Staatsanwältin erklärte in ihrem Schlussvortrag, dass es wohl unumgänglich sei, den Angeklagten in einer geschlossenen Therapieanstalt unterzubringen. Wie der Gutachter war sie der Meinung, dass ohne eine längerfristige Therapie der gebürtige Priener immer wieder in die Straftaten zurückfallen würde. Dazu beantragte sie eine Strafhaft von zwei Jahren und neun Monaten, die der Angeklagte in einer geschlossenen Anstalt verbringen solle. Dort würden dann die Ärzte darüber entscheiden, wann er wieder in der Lage sei, straffrei auf freiem Fuß zu verbringen.

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Markus Frank, betonte, dass sein Mandant in allen Punkten – auch wenn er sich explizit nicht mehr daran erinnern könne – umfassend geständig sei. Auch eine Unterbringung in einer geschlossenen Therapie bejahe er, weil er nun wirklich von der Drogenabhängigkeit loskommen wolle.

Er beantragte eine Strafe von einem Jahr und zehn Monaten, wohl wissend, dass auch eine solch mindere Strafe nicht erneut zur Bewährung ausgesetzt werden könne. „Den Zugriff auf die Kasse der Erdbeerverkäuferin“, so Rechtsanwalt Frank, „kann man auch als puren Diebstahl sehen, weil die Form der Gewalteinwirkung wirklich kaum eine Gewalt darstellen kann.“

Das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Stefan Tillmann war der Meinung, dass es sich bei dieser Attacke sehr wohl um einen Raub gehandelt habe, wenn auch an der unteren Grenze. Es war sich auch dessen bewusst, dass der Angeklagte unter hohem Suchtdruck gehandelt habe. Jedoch könne dies kein Freibrief sein. Eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und drei Monaten hielt es für Tat- und Schuld angemessen. Darüber hinaus ordnete es die Unterbringung in einer geschlossenen Therapieanstalt an.

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