Gemeinderat Neubeuern: Strassenausbaubeiträge

Ja zu Beiträgen

von Redaktion

Straßenausbaubeitragssatzung: Dieses Wortungetüm sorgt auch juristisch für einiges Kopfzerbrechen. Die Marktgemeinde Neubeuern stand nun vor der Frage: Abrechnen oder nicht? Doch der Reihe nach.

Neubeuern – Die bayerische Staatsregierung plant die Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen. Aus diesem Grund hat das Bayerische Staatsministerium des Innern in einem Rundschreiben darauf hingewiesen, dass die Kommunen auf die Erhebung von Ausbaubeiträgen verzichten sollen.

Da beim Markt Neubeuern aktuell aber eine Reihe von Bescheiden vorliegen, die den Ausbau des Marktplatzes betreffen, der schon länger zurückliegt, hat sich die Verwaltung um eine Stellungnahme des Gemeindetages bemüht.

In dieser Stellungnahme wird auf die aktuelle Rechtslage verwiesen, die besagt, dass grundsätzlich eine Beitragserhebungspflicht besteht. Somit könne das Innenministerium nicht einfach anordnen, dass Gemeinden derzeit auf den Versand von Bescheiden verzichten sollen. Der Landtagsbeschluss vom 25. Januar mache deutlich, was politisch gewünscht ist.

Ob für bereits abrechenbare Maßnahmen jetzt noch endgültige Beitragsbescheide verschickt werden sollen, müssen die Gemeinden selbst entscheiden. Derzeit ist nicht bekannt, wann die Rechtsänderung eintritt, ob und – wenn ja – welche Übergangsregelungen getroffen werden und ob und wie eine Kompensation des Beitragsausfalls erfolgt. Der Marktgemeinderat hat vor diesem Hintergrund den einstimmigen Beschluss gefasst, dass sämtliche vor dem 1. Januar 2018 fertiggestellten Straßenausbeitragsmaßnahmen auf der Grundlage der Satzung abgerechnet werden. Danach wird eine Beitragserhebung vorerst ausgesetzt.

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