Neubeuern – Die Einschreibung der Schulanfänger für das Schuljahr 2018/2019 findet für den Gemeindebereich Neubeuern am Donnerstag, 12. April, von 15 bis 17 Uhr im Schulhaus Neubeuern, Grundschule, statt.
Anzumelden sind grundsätzlich alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden und diejenigen, die im Vorjahr zurückgestellt wurden oder freiwillig zurückgetreten sind.
Kinder die im Oktober, November und Dezember sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern eingeschult werden.
Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden, ist Voraussetzung für die Schulaufnahme ein positives Gutachten des zuständigen staatlichen Schulpsychologen. Anmeldung ebenfalls am Nachmittag.
Anträge auf Zurückstellung schulpflichtiger Kinder müssen spätestens am Einschreibetag, sie können aber auch schon vorab im Büro gestellt werden.
Bitte kommen Sie persönlich mit Ihrem Kind zur Schulanmeldung und bringen Sie folgende Unterlagen mit:
•Geburtsurkunde (und gegebenenfalls den Nachweis des Sorgerechts)
•Bestätigung des Gesundheitsamtes über die Teilnahme am apparativen Seh- und Hörtest
•Bestätigung des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung U9 oder die Teilnahme an der schulärztlichen Untersuchung.
•Übergabebogen: Kindergarten / Schule.re