Hundesteuer wird fällig

von Redaktion

Prutting – Die Gemeinde Prutting erinnert alle Hundebesitzer daran, dass am Sonntag, 1. April, die Hundesteuer fürs Jahr 2018 fällig wird. Mit Ausnahme der in diesem Jahr erstmals veranlagten Hundebesitzer werden keine Zahlungsaufforderungen verschickt. Meldepflichtig sind Hunde über vier Monate. Wer der Anmeldepflicht nicht nachkommt, kann mit einer Geldbuße belegt werden. Anmeldungen sind möglich in der Gemeindeverwaltung (Einwohnermeldeamt) während der allgemeinen Öffnungszeiten.

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