Flintsbach – Ein Thema, das auch viele betroffene Anwohner interessierte, denn im Zuschauerraum war kein Platz mehr frei.
Im Dezember 2015 stimmte der Gemeinderat einer Nutzungsänderung für ein „Geviert“ zwischen der Kufsteiner Straße, Astenweg, Madronweg und Maiwandstraße zu, die im Sommer 2016 vom Landratsamt jedoch einkassiert wurde. Grund war, dass die Umgebungsbebauung als „Allgemeines Wohngebiet“ klassifiziert ist, das dann vorwiegend dem Wohnen dient. Hier wollte aber ein Schreiner seinen Betrieb einrichten, immerhin ist gegenüber auch schon eine Spenglerei ansässig. Allerdings sind nach der Bauverordnung in einem Wohngebiet nur „nicht störende Handwerksbetriebe“ zulässig, was nach Auffassung des Landratsamtes aber auf eine Schreinerei nicht zutreffe. Schließlich zog der Schreiner vor Gericht.
Weil aber dort schon eine Spenglerei ansässig ist, vertritt das Verwaltungsgericht München die Auffassung, dass bei der Beurteilung der Umgebungsbebauung nicht von einem „Allgemeinen Wohngebiet“ ausgegangen werden könne, sondern von einer „Gemengelage“ im Sinne des Baugesetzbuches. Dies habe zur Folge, dass der Schreinereibetrieb nicht deshalb abgelehnt werden könne, weil es sich um einen „störenden“ Handwerksbetrieb handele.
Das Verwaltungsgericht hob den Ablehnungsbescheid auf und gab diesen an das Landratsamt zur erneuten Prüfung wieder zurück. Mit diesem Urteil war allerdings nun das Landratsamt wiederum nicht einverstanden. Das Gerichtsurteil und folglich die Erteilung der Baugenehmigung für die Schreinerei würde bedeuten, dass sich der Charakter des Gebietes von einer „Gemengelage“ hin zu einem „Mischgebiet“ wandeln würde, argumentierte nun die Rosenheimer Genehmigungsbehörde.
Bei zukünftigen Bauanträgen müsse dann der Gebietscharakter eines „Mischgebietes“ erhalten werden, was wiederum zur Folge habe, dass keine Wohnnutzungen mehr genehmigt werden können.
Angesichts diverser Baulücken auf dem betroffenen Areal hätte dies erhebliche Auswirkungen für die weitere bauliche Entwicklung der Gemeinde. Das Landratsamt hatte zwischenzeitlich Berufung gegen das Urteil eingelegt und wollte nun vom Gemeinderat eine Entscheidung, ob man die Berufung weiterhin verfolgen soll oder nicht.
Nun war in der jüngsten Sitzung also der Gemeinderat am Zug. Gewerbe oder Wohnraum? Für einen der Gemeinderäte war klar, dass damit der „Schwarze Peter“ an die Gemeinde weitergereicht werde. Würde sich der Flintsbacher Gemeinderat nun der Auffassung des Landratsamtes anschließen, könnte das möglicherweise das „Aus“ für den Schreinerbetrieb bedeuten. Gleichzeitig würde das Ratsgremium den Antrag des Schreiners auf Nutzungsänderung aus 2015 einschließlich der Zustimmung durch die Räte infrage stellen.
Schließt sich der Gemeinderat nicht der Meinung des Landratsamtes an, dann besteht zwar die Aussicht, dass es zu einer positiven Entscheidung für die Schreinerei kommen könnte. Allerdings ist dann damit zu rechnen, dass die derzeit noch freien Grundstücke nur noch für gewerbliche Zwecke verwendet werden dürfen. Entscheidend werde in diesem Fall sein, was aus der Berufung des Landratsamtes vor Gericht werde, hieß es in der Sitzung.
Einige Flintsbacher Gemeinderäte schlugen in der Ratssitzung vor, zur weiteren Klärung höhere Verwaltungsinstanzen anzurufen. Daher wurde einstimmig beschlossen, sich hierzu juristischen Rat einzuholen.