Amerang – Der Gemeinderat stimmte jetzt mit großer Mehrheit einer Änderung des bereits genehmigten und seit Sommer 2017 wirksamen Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Grünhofer Feld zu. Die Änderungen sind erforderlich, weil inzwischen klar ist, welche Firmen die Bauflächen nutzen werden und welchen Platzbedarf sie genau haben. Dadurch werden zwei Parzellen zusammengelegt, die nun zu einem Unternehmen gehören und daher mit einem durchgehenden Gebäude bebaut werden können. Damit dieses besser für Logistikzwecke genutzt werden kann, wurde die zulässige seitliche Wandhöhe heraufgesetzt. Die geplante straßenmäßige Erschließung wurde verändert und die Grünflächen zur Randeingrünung des Bebauungsbereichs gegenüber der westlich angrenzenden freien Landschaft verstärkt.
Bürgermeister Gust Voit betonte, dass durch die Nutzung für die Lagerhaltung der auf der gegenüberliegenden Straßenseite produzierenden Firma Auer nicht nur neue Arbeitsplätze geschaffen werden, sondern zusätzlich ein großer Beitrag geleistet werde für die Erhaltung bereits in Amerang vorhandener Jobs.
Es wurden auch gleich noch die Tief- und Straßenbauarbeiten für dieses Gewerbegebiet vergeben zu einem Angebotspreis von 345000 Euro. Ansonsten befürchte man Engpässe bei den ausführenden Firmen angesichts der in den nächsten Monaten zu erwartenden zunehmenden Bautätigkeit, so die Aussage von Voit.
Außerdem wurde die Erschließungs- und Grünordnungsplanung für das Baugebiet „Pfaffinger Feld III“ in Evenhausen von den Planern Denis Weisser und Rupert Schelle vorgestellt und von den Mitgliedern des Gemeinderates genehmigt. Es ist eine Erschließungsstraße mit einem Straßenraum mit 6,5 Metern einschließlich der Randstreifen vorgesehen.
Da laut Bodengutachten der Untergrund wenig versickerungsfähig ist, wird es für Starkregenereignisse einen Notüberlauf in den Graben beim im Gebiet vorhandenen Teich geben und eine Wasserrückhaltefläche auf Gemeindegrund, die als extensive Wiese gleichzeitig als ökologische Ausgleichsfläche dient. Es wurde darauf hingewiesen, dass es für die Anlieger der umliegenden Straßen keine finanziellen Auswirkungen gibt. Bereits im April sollen die Bauarbeiten für die Erschließungsmaßnahmen beginnen, voraussichtlich ist dann ab August die Umsetzung der privaten Hochbaumaßnahmen möglich.
Der Bauausschuss hatte für das Bauvorhaben an der Wasserburger Straße 25 in der vorgesehenen Form das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt, weil die Mitglieder des Ausschusses die Platzierung der Stellplätze entlang der Wasserburger Straße sowohl aus ortsplanerischer als auch verkehrstechnischer Sicht als problematisch einschätzten. Die fünf Stellplätze sollen laut Plan auf 14 Meter Länge jeweils unmittelbar von der Kreisstraße aus angefahren werden. Die Bauausschussmitglieder störte der geringe Abstand zur Straße, vor allem aber die Tatsache, dass an fünf Stellen Autos den Fußgängerweg kreuzen würden, berichtete Gemeinderat Rupert Rußwurm aus dem Bauausschuss; eine Lösung mit höchstens einer Zu- und Abfahrt sei erforderlich.
Diese Position soll nun in der Stellungnahme zur Vorlage an die Untere Bauaufsichtsbehörde dargestellt werden. Eine Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens sei in diesem Falle rechtlich nicht möglich, hieß es. igr